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Klimaschutz Wuppertal Förderprogramm

Bundesförderung

für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Programme der KfW und BAFA zur energetischen Gebäudeförderung zusammengefasst und optimiert. Das Förderprogramm lässt sich in drei Kategorien aufteilen:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Was wird gefördert?

Zuschüsse sind sowohl für einzelne Sanierungsmaßnahmen (z.B. Wärmepumpe, Pelletheizung, Hybridheizung, Solarthermie-Anlagen, Fassadendämmung, neue Fenster etc.) als auch für umfassende Sanierungsprojekte möglich. Es existieren klassische Zuschuss-Förderprogramme, aber auch zinsverbilligte Förderkredite mit Tilgungszuschuss. Es besteht zudem die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Baubegleitung und Bauplanung zu beantragen. Auf den Seiten der BAFA finden Sie detailliert Informationen, welche Baumaßnahmen im Einzelnen gefördert werden.

Die Richtlinien zu den drei Kategorien Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM) finden Sie auf der Website des BMWI. Bis zum 30.06.2021 können Förderkredite und Zuschüssefür Effizienzgebäude weiterhin im Rahmen des KfW-Förderprogamms Energieeffizient Bauen und Sanieren beantragt werden. Ab dem 01.07.2021 ist dies gebündelt im Rahmen des BEG möglich.

Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beauftragung eines Handwerkerunternehmens gestellt werden!!! 

Wer kann Förderungen beantragen?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler*innen, juristische Personen (z.B. Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen) und die öffentliche Hand. Interessant dürfte die Förderung vor allem auch für diejenigen Haushalte sein, die von der Austauschpflicht für Heizungen betroffen sind (§72 GEG), denn über das Förderprogramm kann in vielen Fällen ein Zuschuss oder ein günstiger Kredit beantragt werden.

Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle

Investitionszuschüsse für den Einbau innovativer Brennstoffzellensysteme in Wohn- und Nichtwohngebäude können weiterhin im Rahmen des eigenständigen Förderprogramms „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle“ (KfW 433) beantragt werden.

Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Wuppertal

Zu allen Fragen rund um das Thema Energie für Mieter, Haus- und Wohnungseigentümer und zu den Förderprogrammen bietet die Verbraucherzentrale Wuppertal Beratung an. Telefonisch (0202 693758-06), persönlich oder vor Ort.

Erläuterungen und Hinweise

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