Kulturfonds Energie des Bundes
Aufzeichnung der Infosession | Kulturfonds Energie des Bundes
Auszug aus den FAQs: Fristen zur Antragsstellung
Anträge sollen grundsätzlich quartalsweise gestellt werden. In Ausnahmefällen ist eine monatliche Antragstellung möglich. Die Bewilligung der Anträge erfolgt in Tranchen.
Innerhalb einer Tranche können mehrere Einzelanträge im Rahmen eines Sammelantrags zusammengefasst werden. (Sammel-)Anträge für eine Tranche müssen spätestens am letzten Tag der nächsten Tranche eingereicht werden.
Das bedeutet,
- Anträge für die erste Tranche (1. Januar bis 31. März 2023) müssen spätestens am 30. Juni 2023 eingereicht werden,
- Anträge für die zweite Tranche (1. April bis 30. Juni 2023) müssen spätestens am 30. September 2023 eingereicht werden,
- Anträge für die dritte Tranche (1. Juli bis 30. September 2023) müssen spätestens am 31. Dezember 2023 eingereicht werden,
- Anträge für die vierte Tranche (1. Oktober bis 31. Dezember 2023) müssen spätestens am 31. März 2024 eingereicht werden,
- Anträge der letzten Tranche (1. Januar bis 30. April 2024) müssen spätestens am 31. Juli 2024 eingereicht werden.