o investive/bauliche Maßnahmen (wie z. B. Erwerb/Renovierung von Räumen/Gebäuden, Anschaffung),
o Mietkosten für Atelier- oder Proberäume für Einzelkünstler*innen,
o Stadt- oder Stadtteilfeste, mit Ausnahme von ausdrücklich künstlerisch ausgerichteten Einzelmaßnahmen
o Vorhaben, die ausschließlich den Mitgliedern eines Vereins oder einer Initiative zugutekommen,
o Vorhaben, die nicht öffentlich zugänglich oder rein kommerziell ausgerichtet sind, parteipolitischen oder ausschließlich unterhaltenden Charakter mit geringem/ohne künstlerischen Anspruch haben,
o Vorhaben, welche erkennbar gegen die Landesverfassung oder das Grundgesetz gerichtet sind oder antijudaistischer, antisemitischer, antizionistischer oder islamophober Natur sind,
o Antragstellende, die ihren Wirkungskreis nicht in Wuppertal und Umgebung haben.