Eine Institutionelle Förderung erfolgt in der Regel nicht für Einzelkünstler*innen, sondern für Vereine, Initiativen und/oder Kultureinrichtungen der Freien Szene, hinter denen ein größerer Kostenapparat steht. Die Entscheidung für eine Institutionelle Förderung wird vom Kulturbüro in enger Abstimmung mit dem/der Kulturdezernent*in vorbereitet und vom Kulturausschuss getroffen.
Förderbedingungen
Förderberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und Initiativen der Freien Szene in Wuppertal, die ein spezifisches Profil aufweisen und dadurch das in Wuppertal bestehende Kulturangebot ergänzen, qualifizieren und erweitern, etwa durch:
- ein professionelles, qualitativ anspruchsvolles Jahresprogramm,
- eine verantwortliche wirtschaftliche Führung,
- öffentliche Zugänglichkeit der Kultureinrichtung,
- sichtbare Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Themen, erkennbare Ausrichtung auf die Vielfalt der sich in der Gesellschaft widerspiegelnden Communities,
- besonderen Bezug zu dem Stadtteil, in dem sich die Einrichtung befindet,
- spartenübergreifende Arbeit und/oder zusätzlich interdisziplinäre Ausrichtung,
- ein hohes Potential und Perspektiven auf Weiterentwicklung.
Institutionell geförderte Kultureinrichtungen sind vertraglich verpflichtet, bis zum 30.04. des Folgejahres fristgerecht eine Jahresbilanz/Verwendungsnachweis beim Kulturbüro einzureichen. Darüber hinaus führt das Kulturbüro mit der geförderten Einrichtung mindestens einmal pro Jahr ein Jahresgespräch durch.
Antragstellung
Förderfristen
Anträge auf Institutionelle Förderung können jeweils zum 30.09. für das Folgejahr gestellt werden. Die Frist der Förderentscheidung richtet sich nach den Terminen des Kulturausschuss.
Anträge, die nicht rechtzeitig zu den Fristen eingereicht werden und/oder die bis zum Ablauf der Antragsfrist nicht vollständig vorliegen, können leider nicht berücksichtigt werden. Die Antragsteller*innen haben in diesem Fall die Möglichkeit, den Antrag erneut für das dann übernächste Kalenderjahr einzureichen.
Benötigte Unterlagen
1. Antragsformular
Bitte nutzen Sie das Online-Formular, der in der Liste „Links und Downloads“ unter „Zuschussantrag online“ hinterlegt ist. Verwenden Sie hierfür am besten den Browser Google Chrome oder Microsoft Edge. Sie haben innerhalb dieser Maske ebenfalls die Möglichkeit, Anhänge hochzuladen.
Sollten Sie das Online-Formular nicht nutzen können, nutzen Sie die Vorlage „Zuschussantrag als pdf“ und senden Sie einen Scan des Formulars gemeinsam mit allen weiteren Unterlagen per Mail an kulturbuerostadt.wuppertalde.
2. Wirtschaftsplan
Aus Ihrer Kosten- und Einnahmen-Kalkulation muss nachvollziehbar hervorgehen, wie Ihre Institution sich über das gesamte Jahr finanziert, welche Einnahmen generiert werden und welche laufenden Kosten anfallen.
3. Beschreibung der Institution
Die Beschreibung muss eine aussagekräftige inhaltliche Darstellung Ihrer Institution bzw. Ihrer Initiative hinsichtlich seiner Förderwürdigkeit unter Angabe aller Beteiligter beinhalten. Orientieren Sie sich bei Ihrer Beschreibung bitte an den unter „Fördervoraussetzungen“ aufgeführten Kriterien und machen Sie dem Auswahlgremium deutlich, inwiefern Sie diese erfüllen.
Optional können Sie uns auch gerne zusätzlich Bild-, Audio- oder Videomaterial zukommen lassen (max. bis zu 25 MB per Mail, darüber hinaus als WeTransfer-Link).
Beratung
Für Anträge auf Institutionelle Förderung ist eine vorherige Beratung durch das Kulturbüro verpflichtend. Bitte vereinbaren Sie mit ausreichend Vorlaufzeit vor der jeweiligen Frist einen Gesprächstermin mit dem*der zuständigen Fachreferent*in.
Bildende Kunst, Performance, Spartenübergreifend (Beratungstermine nach vorheriger Anmeldung dienstags zwischen 14:00 und 18:00):
Ort
Frau Dr. Bettina Paust
Leitung
Friedrich-Engels-Allee 85
42285 Wuppertal
Kontakt
Literatur, Theater, Film:
Ort
Frau Julia Wessel
Friedrich-Engels-Allee 85
42285 Wuppertal
Kontakt
Musik, Tanz:
Ort
Herr Helmar Trompelt
Friedrich-Engels-Allee 85
42285 Wuppertal
Kontakt
Kosten- und Finanzierungsplan:
Ort
Frau Petra Koßmann
Friedrich-Engels-Allee 85
42285 Wuppertal
Kontakt
Was passiert nach der Antragstellung?
Jede*r Antragsteller*in erhält eine elektronische Eingangsbestätigung sowie bei frühzeitiger Einreichung Informationen über ggf. nachzureichende Angaben oder Unterlagen. Die Entscheidung für eine Institutionelle Förderung wird vom Kulturbüro in enger Abstimmung mit dem/der Kulturdezernent*in vorbereitet und vom Kulturausschuss getroffen. Die Frist bis zur Entscheidung hängt von den Terminen des Kulturausschuss ab.
Mit den Institutionell geförderten Kultreinrichtungen schließt das Kulturbüro einen auf drei Jahre angelegten Vertrag, der durch den*die Kulturdezernent*in unterzeichnet wird. Ihm/ihr obliegt auch die Verlängerung der Verträge nach Ablauffrist.
Aktuell geförderte Einrichtungen
Folgende Kultureinrichtungen werden institutionell gefördert:
- Bandfabrik / Kultur am Rande e.V.
- Bürgerbahnhof Vohwinkel e.V. (als Trägerverein des Bürgerbahnhofs)
- Else-Lasker-Schüler-Gesellschaft e.V.
- Förderverein Kulturzentrum Immanuel e.V.
- Glanzstoff / Akademie der inklusiven Künste
- INSEL e.V. / Kultur im ADA
- K4 Theater- und Kulturbetriebe
- Kulturgemeinde Volksbühne Wuppertal e.V.
- LOCH / Zentrum für Kunst und Kultur
- Oktogon
- Ort e.V. / Peter Kowald Gesellschaft
- TalTonTheater
- Tanzrauschen e.V.
- TiC Theater
- Wuppertaler Kurrende e.V.
- Tanz Station- Barmer Bahnhof