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Kulturbüro

Transferförderung

Über das Kulturbüro werden zwei Kultureinrichtungen transfergefördert.

Seit vielen Jahren läuft die jährliche Förderung des

  • Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben e.V.

und der

  • Begegnungsstätte Alte Synagoge

über das Budget des Kulturbüros innerhalb der Wuppertaler Stadtverwaltung. Die Vereinbarungen mit den beiden Einrichtungen wurden seinerzeit auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein Jahresbericht in Form eines Verwendungsnachweises sowie das jährliche Jahresgespräch entfallen folglich. Die Zuständigkeit für diese Kultureinrichtungen liegt beim Geschäftsbereich 2.2. Bei der jährlichen Förderung der beiden o.g. Einrichtungen handelt es sich um Durchlaufposten im Gesamtbudget des Kulturbüros.

Eine Bewerbung auf diese Förderlinie ist nicht möglich.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • ©Stadt Wuppertal

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