Ort
Frau Camelia Bluschke
Teamleiter/in
Raum 105
Neumarktstr. 40
42103 Wuppertal
Kontakt
Ort
Frau Gabriele König
Raum 101
Neumarktstr. 40
42103 Wuppertal
Zeiten
Mo 09:00 - 15:00 Uhr
Di 09:00 - 17:00 Uhr
Mi 09:00 - 15:00 Uhr
Do 09:00 - 17:00 Uhr
Fr 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Ort
Frau Claudia Zorn
Raum 102
Neumarktstr. 40
42103 Wuppertal
Zeiten
Mo 09:00 - 15:00 Uhr
Di 09:00 - 17:00 Uhr
Mi 09:00 - 15:00 Uhr
Do 09:00 - 17:00 Uhr
Fr 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Wir beraten Sie gerne auch persönlich in der Neumarktstraße 40. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie dazu aber möglichst vorher telefonisch einen Termin.
Pflegebedürftig - was nun?
Wer sich mit dem Thema Pflegebedürftigkeit beschäftigt, entdeckt immer wieder Bereiche, die viele Fragen aufwerfen. Es beginnt oft mit der Frage, bin ich oder ist mein Angehöriger im Sinne der Pflegeversicherung pflegebedürftig? Wie bekomme ich einen Pflegegrad? Welche Angebote ermöglichen den Verbleib in der gewohnten Umgebung trotz Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit ? Was hat es mit dem "Betreuten Wohnen" auf sich ? Wie finde ich ein geeignetes Pflegeheim ?
Trägerunabhängige Pflegeberatung
Trägerunabhängige Pflegeberatung
Grundlage für die Tätigkeit der Pflegeberatung ist das Alten- und Pflegegesetz NRW (§ 6 Beratung). Eines der wichtigsten Merkmale der Pflegeberatung ist dabei die Trägerunabhängigkeit. Das heißt, die Beratung erfolgt ausschließlich am Bedarf der Ratsuchenden orientiert und bezieht sich auf das gesamte Angebot aller in Wuppertal bekannten Anbieter von Pflegeleistungen und komplementären ambulanten Hilfen (Alltagshilfen).
Was macht die Pflegeberatung und wer ist ihr Träger ?
Die Pflegeberatung informiert und berät ratsuchende Bürgerinnen und Bürger aller Altersstufen zu Fragen der Pflegebedürftigkeit und der Pflege in Wuppertal.
Träger der Pflegeberatung ist die Wuppertaler Gesundheits-, Alters- und Pflegekonferenz, in der die Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen und der Medizinische Dienst der Krankenkassen, Ärzteschaft, Krankenhäuser, Selbsthilfegruppen, Seniorenbeirat, Sozialausschuss und die Stadt Wuppertal vertreten sind. Die Trägerschaft wird durch den - aus Mitgliedern der Wuppertaler Gesundheits-, Alters- und Pflegekonferenz gebildeten - Trägerrat ausgeübt. Dieser begleitet die Arbeit der Pflegeberatung und stellt die Trägerunabhängigkeit der Pflegeberatungsstelle sicher.
Zu welchen Inhalten berät die Pflegeberatung?
Hierzu gehören Fragen zu Ansprüchen an die Pflegeversicherung, zu Antrags- und Einstufungsverfahren, Informationen zu Widerspruchsverfahren sowie zur Finanzierung von Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung. Auch das Aufzeigen von Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger, Beratung in Konfliktfällen mit Kostenträgern oder Pflegeanbietern und sehr individuellen Bedarfslagen von Ratsuchenden sind Aufgaben der Pflegeberatung. Ferner informiert die Pflegeberatung über die verschiedenen pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote und berät zu möglichen Auswahlkriterien.
Zum 01. Januar 2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft getreten. Mit dem PSG II soll die Grundlage für mehr Individualität in der Pflege geschaffen werden. Durch Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments, mit dem die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden, erhalten ab 2017 alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Die Einzelheiten finden Sie unter "häufig gestellte Fragen".
Im Mittelpunkt der Beratung steht der Mensch!
Als besonders wichtig sieht es die Pflegeberatung an, dass die aktuelle Situation, der Hilfe- und Pflegebedarf und schließlich auch die Möglichkeiten der Pflege nicht über den Kopf des Kunden oder der Kundin hinweg, sondern mit den Ratsuchenden gemeinsam erörtert und aufgezeigt werden. Die so erarbeiteten Lösungswege bieten den Ratsuchenden Orientierung für anstehende Entscheidungen - diese trifft immer nur der Kunde oder die Kundin.
Wer kann sich an die Pflegeberatung wenden und wie ist sie zu erreichen?
Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit mit ihren individuellen Problemstellungen an die Pflegeberatung wenden. Vermeintlich unüberwindbare Probleme können hier im persönlichen Beratungsgespräch oftmals gelöst werden. Aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Beratungseinrichtungen, von Pflegeanbietern und Kostenträgern können sich an die Pflegeberatung wenden.
Die Beratung kann telefonisch, schriftlich, per Mail und im persönlichen Gespräch erfolgen.