Ambulante Pflege
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie, in Ihrer gewohnten Wohnumgebung zu verbleiben, auch wenn sie pflegebedürftig sind. Der ambulante Pflegemarkt bietet viele Möglichkeiten zur Gestaltung für Ihre individuelle Situation, ist dadurch aber auch ein wenig unübersichtlich geworden.
Pflegedienst finden - Checkliste
Es ist nun wichtig für Sie und Ihre Angehörigen, herauszufinden, ob die ambulante Pflege für Sie die richtige Lösung ist, welcher Pflegedienst für Sie in Frage kommt und welche Anbieter in Wuppertal ihre Dienste anbieten.
Vielleicht stellen Sie sich folgende Fragen:
- Wie kann mich ein ambulanter Pflegedienst zu Hause unterstützen?
- Welche Leistungen bieten die Pflegedienste im Einzelnen an?
- Welcher Pflegedienst geht am besten und umfassendsten auf meine Bedürfnisse ein?
- Wie finde ich das heraus; welche Fragen stelle ich?
- Welche Kosten kommen auf mich zu und wie beantrage ich Pflegeleistungen?
Unser Vorschlag
Lesen Sie sich die Fragen in Ruhe durch und suchen Sie die Fragen aus, die für Sie wichtig sind. Nehmen Sie sich für Ihre Fragestellung genügend Zeit und kreuzen Sie die für Sie wichtigen Fragen einfach an.
Die zusammengestellte „Checkliste“ soll Ihnen zur Anregung dienen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Möglicherweise stellen Sie beim Lesen fest, dass Sie noch ganz andere Fragen an einen Pflegedienst haben.
Wenn Sie weitere Fragen haben, so rufen Sie uns einfach an oder schauen Sie bei uns herein!
Checkliste, Beratung, Unterstützungsangebote
Was Sie allgemein über ambulante Pflege wissen sollten
Die ambulante Pflege ermöglicht Ihnen, auch bei Pflegebedürftigkeit in der häuslichen Umgebung zu verbleiben.
Sie können folgende Möglichkeiten der häuslichen Pflege in Anspruch nehmen:
- Die Krankenkassen finanzieren nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) die sogenannte Behandlungspflege. Diese Pflege muss von einem Arzt verordnet werden und betrifft einige medizinische Maßnahmen.
- körperbezogene Pflegemaßnahmen
- Hilfen bei der Haushaltsführung
Die Pflegeversicherung stellt für diese Grundpflege entsprechend der festgestellten Pflegegrad ein festes Budget zur Verfügung.
Wenn Sie diese Leistungen erhalten wollen, müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen. Die Pflegekasse beauftragt den medizinischen Dienst der Krankenkassen – MDK – bzw. Medicproof bei privaten Krankenkassen, die Sie zu Hause zu besuchen, um festzustellen, welchen Bedarf Sie in der häuslichen Umgebung haben. Bei den Leistungen der ambulanten Pflege können Sie zwischen Geld-, Sach- oder Kombinationsleistungen wählen.
Geldleistungen – Pflegegeld - erhält eine nicht beruflich pflegende Person, z.B. Angehörige, Bekannte oder Nachbarn, die Sie in Ihrer häuslichen Umgebung pflegt. Die Pflegeperson ist gleichzeitig renten- und unfallversichert.
Geordnet nach Pflegegraden stehen einer solchen Pflegeperson folgende Beträge zu:
Pflegegeld für häusliche Pflege
- Pflegegrad 1 **
- Pflegegrad 2 316.- € monatlich
- Pflegegrad 3 545,- € monatlich
- Pflegegrad 4 728,- € monatlich
- Pflegegrad 5 901,- € monatlich
** Bei Pflegegrad 1 gewährt die Pflegeversicherung einen Entlastungsbeitrag ambulant (zweckgebunden) oder einen Leistungsbeitrag vollstationär in Höhe von 125,- €
Ihre Pflegeperson kann zur Unterstützung Kurse für pflegende Angehörige oder eine individuelle Schulung bei Ihnen zu Hause durch ausgebildete Pflegepersonen in Anspruch nehmen. Diese werden von den Pflegeversicherungen kostenlos in Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten durchgeführt.
Sie können auch Ihre häusliche Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst ausführen lassen. Diese Pflege ist dann eine Sachleistung. Auch hier richtet sich die Finanzierung durch die Pflegeversicherung nach dem Pflegegrad.
Pflegesachleistungen für häusliche Pflege (max. Leistung pro Monat)
- Pflegegrad 1 ** (siehe Pflegegeld)
- Pflegegrad 2 724,- € monatlich
- Pflegegrad 3 1.363,- € monatlich
- Pflegegrad 4 1.693,- € monatlich
- Pflegegrad 5 2.095,- € monatlich
Entstehen über diese Beträge hinaus für Sie Kosten, müssen Sie diese selber tragen oder beim Sozialhilfeträger (dem örtlichen Sozialamt) prüfen lassen, ob Ihnen Leistungen nach dem SGB XII zustehen.
Als dritte Möglichkeit, die häusliche Pflege zu Hause zu organisieren, gibt es die Kombinationsleistungen, also eine Kombination aus Geldleistungen und Sachleistungen. Das ist dann sinnvoll und möglich, wenn ein/e Angehörige/r einen Teil der Pflege bei Ihnen leisten kann und für weitergehende Hilfen dann ein Pflegedienst beauftragt wird, z.B. für die Hilfe beim Baden. Dann wird das Budget für die Sachleistungen von Ihnen nicht voll ausgeschöpft und die Differenz, umgerechnet in Pflegegeld, ausgezahlt.
Seit dem 1. Januar 2015 können die Leistungen der Tages- und Nachtpflege neben der ambulanten Pflegesachleistung/ dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden, eine Anrechnung der Leistungen erfolgt nicht mehr.
Ab 1. Januar 2017 haben Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Tages- und Nachtpflege. Personen im Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag (125,- €) hierfür einsetzten.
Die Pflegeversicherung bietet Ihnen auch die Möglichkeit der Kombination mit Tages- und Nachtpflege und die Möglichkeit der Kurzzeitpflege, z. B. bei Verhinderung Ihrer Pflegeperson.
Die Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege wurden ausgebaut und können seit dem 01.01.2015 besser miteinander kombiniert werden. Tages- und Nachtpflege können ungekürzt neben den ambulanten Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Neue zusätzliche Entlastungsleistungen wurden eingeführt, etwa für Hilfen im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Dafür können zukünftig bis zu 40 Prozent des Umfangs der ambulanten Pflegesachleistung eingesetzt werden.
Ab 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werde, einen einheitlichen, zweckgebundenen Entlastungsbetrag (125,- € monatlich).
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.