Die vollstationäre Pflege in einem Alten- und Pflegeheim ist dann für Sie die geeignete Lösung, wenn Sie pflegebedürftig sind und ambulante Pflege oder Tagespflege nicht möglich ist oder nicht ausreicht.
Einrichtung zur stationären Pflege finden - Checkliste
Die Entscheidung, in ein Alten- und Pflegeheim zu ziehen, fällt vielen Menschen schwer, da sie eine große Veränderung des gewohnten Lebens bedeutet. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass Sie und Ihre Angehörigen das Heim finden, in dem Sie sich wirklich wohl fühlen.
Vielleicht stellen Sie sich folgende Fragen:
- Welches Heim ist das richtige Heim für mich, wo kann ich mich wohl fühlen?
- Was bietet das Heim für meinen persönlichen Bedarf an?
- Welche Fragen kann ich stellen, um das herauszufinden?
- Welche Kosten muss ich berücksichtigen?
In der Checkliste stellen wir Ihnen einige Fragen vor, die Ihnen helfen sollen, das geeignete Alten- und Pflegeheim für ihren persönlichen Bedarf zu finden.
Lesen die Fragen in Ruhe durch und wählen Sie die Fragen aus, die Ihnen für Ihre Situation von Bedeutung sind.
Die für Sie zusammengestellten Informationen und die „Checkliste“ sollen Sie unterstützen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wenn Sie weitere Fragen haben, so rufen Sie uns einfach an oder schauen Sie bei uns herein!
Checkliste, Beratung, Unterstützungsangebote
Was Sie allgemein zur stationären Pflege wissen sollten
Die stationäre Pflege in einem Alten- und Pflegeheim ist dann für Sie die richtige Lösung, wenn Sie im häuslichen Rahmen oder in einem Tages- und Nachtpflegeangebot nicht ausreichend versorgt und gepflegt werden können.
Für viele Menschen bedeutet die Entscheidung, in ein Heim zu ziehen, eine besondere Schwierigkeit, weil gewohnte Umgebung, Lebensumstände verlassen und aufgegeben werden müssen.
Auf der anderen Seite kann die Entscheidung, in ein Heim zu ziehen, auch ein angenehmer Wechsel der Lebensumstände sein, z.B. wenn abzusehen ist, dass Sie in Zukunft mehr Hilfe benötigen, als Familie, Bekannte und mobile Dienste leisten können. Dann werden Sie sich in einer stationären Einrichtung wohler und auch sicherer fühlen.
Der Umzug in ein Alten- und Pflegeheim hängt mit Rahmenbedingungen zusammen, die Sie beachten müssen, wenn Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen wollen:
Vor einer Heimunterbringung ist die Ermittlung einer Pflegestufe und die Notwendigkeit der Heimpflege vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen – MDK - festzustellen. Sie stellen bei Ihrer Pflegekasse den Antrag auf vollstationäre Pflege, Heimpflege und die Pflegekasse informiert den MDK, der Sie zu Hause oder auch im Krankenhaus besucht.
Die Kosten für die Heimpflege setzen sich aus fünf Faktoren zusammen:
- Pflegebedingte Aufwendungen
- Unterkunft/Verpflegung
- Investitionskosten
- Ausbildungsumlage
- Evtl. Zusatzleistungen
Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetztes werden die Leistungsbeträge neu gestaffelt, weil auf das System der Pflegegrade umgestellt wird.
Um Einbußen, die sich aus der Umstellung ergeben könnten, zu vermeiden, haben betroffene Pflegebedürftige Bestandsschutz:
Sie erhalten künftig einen Zuschlag auf den Leistungsbetrag, wenn ihr selbst zu tragender Eigenanteil am Pflegesatz ab dem 1. Januar 2017 höher ist als im Dezember 2016. Der Zuschlag gleicht die Differenz aus.
Außerdem erhalten erstmals auch Pflegebedürftige mit Demenz, die bisher unter die sogenannte „Pflegestufe 0“ gefallen sind, Anspruch auf Leistungen zur vollstationären Pflege.
Versicherte mit dem Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss in Höhe von 125,- € monatlich.
Darüber hinaus wird künftig ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil der Versicherten in vollstationärer Pflege für die Pflegegrade 2 bis 5 festgeschrieben. Bisher stieg im Falle einer Höherstufung der Pflegebedürftigkeit zwar die Leistung der Pflegebersicherung an, gleichzeitig aber nahm auch der pflegebedingte Eigenanteil zu. Dieser Eigenanteil wird künftig nicht mehr steigen, wenn jemand in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden muss.
Leistungen bei vollstationärer Pflege
Pflegegrad 1 Zuschuss in Höhe von 125,- € monatlich
Pflegegrad 2 Zuschuss in Höhe von 770,- € monatlich
Pflegegrad 3 Zuschuss in Höhe von 1262,- € monatlich
Pflegegrad 4 Zuschuss in Höhe von 1775,- € monatlich
Pflegegrad 5 Zuschuss in Höhe von 2005,- € monatlich
Geltende Leistungen ab 01.01.2022: Pflegebedürftige Personen, die in einer vollstationären Einrichtung leben, erhalten einen Leistungszuschlag auf den zu zahlenden Eigenanteil an den Pflegekosten §43c SGB XI):
- 5 % des Eigenanteils, wenn sie mehr als 12 Monate,
- 25 % des Eigenanteils, wenn sie mehr als 24 Monate,
- 45 % des Eigenanteils, wenn sie mehr als 24 Monate und
- 70% des Eigenanteils wenn sie mehr als 36 Monate
im Heim leben. Zurückliegende Monate werden angerechnet.
Für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst aufkommen. Auch die Investitionskosten werden nicht über das Pflegegeld bezahlt. Sie beziehen sich auf die Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung der Gebäude und sind je nach Einrichtung unterschiedlich hoch. Sollten zur Deckung dieser Kosten das Pflegegeld und Ihre Rente nicht ausreichen, so können Sie beim örtlichen Sozialhilfeträger, dem Sozialamt, einen Antrag auf Übernahme der restlichen Kosten aus dem SGB XII, stellen.
Direkt auf die Investitionskosten bezieht sich das Pflegewohngeld. Auch dafür können Sie gegebenenfalls beim Sozialamt einen Antrag stellen. Für Zusatzleistungen, wie Friseur, Fußpflege oder ähnliches, müssen Sie in der Regel selbst aufkommen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.