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Pflegeberatung

Tages- und Nachtpflege

Allgemeinen Informationen zu Tages- und Nachtpflege

Die Tagespflege bietet Ihnen die Möglichkeit, weiterhin in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung zu verbleiben, aber tagsüber betreut und gepflegt zu werden.
Was aber genau verbirgt sich hinter dem Begriff der Tagespflege und ist die Tagespflege die angemessene Lösung für Ihre persönliche Situation?

Einrichtung zur Tages- und Nachtpflege finden - Checkliste

Es ist wichtig für Sie und ihre Angehörigen, herauszufinden, was Tages- und Nachtpflege bedeutet und ob sie die richtige Lösung für Ihre individuelle Situation ist.

Vielleicht stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Wie kann mich die Tages- oder Nachtpflege unterstützen?
  • Was bieten die einzelnen Tagespflegeeinrichtungen für mich?
  • Wie finde ich die für mich “passende” Tageseinrichtung?
  • Welche Fragen stelle ich?
  • Welche Kosten muss ich berücksichtigen?

In der Checkliste stellen wir Ihnen einige Fragen vor, die Ihnen helfen sollen, die geeignete Tagespflege für Ihren individuellen Bedarf zu finden. Lesen Sie sich die Fragen in Ruhe durch und suchen Sie die Fragen aus, die für Sie von Bedeutung sind.

Die für Sie zusammengestellten Informationen und die “Checkliste” sollen Ihnen zu Ihrer Anregung dienen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an oder schauen Sie mal vorbei!

Was Sie allgemein über Tages- und Nachtpflege wissen sollten!

Unter Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung.

Die Tages- und Nachtpflege ermöglicht es Ihnen, weiter in Ihrer häuslichen Umgebung zu verbleiben, auch wenn die häusliche Pflege nicht in einem ausreichenden Umfang bei Ihnen zu Hause sichergestellt werden kann. Sie werden für bestimmte Zeiten am Tag oder auch in der Nacht in einer Einrichtung pflegerisch betreut.

Das kann insbesondere dann die Lösungsmöglichkeit sein:

  • bei einer kurzfristigen Verschlimmerung Ihrer Pflegebedürftigkeit,
  • wenn Ihre Pflegeperson einer (Teil-)Erwerbstätigkeit nachgeht,
  • wenn Ihre Pflegeperson teilweise entlastet werden soll,
  • wenn Sie nur für einige Stunden am Tag nicht allein sein wollen und betreut werden wollen, oder Freizeitangebote nutzen wollen.

Auch für die Tages- und Nachpflege müssen Sie nach der Pflegeversicherung in einen Pflegegrad eingestuft sein, wenn Sie Mittel aus der Pflegeversicherung erhalten wollen.


Sie stellen bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Pflegekasse beauftragt dann den medizinischen Dienst - MD - bzw. Medicproof bei privaten Krankenkassen, Sie zu Hause zu besuchen, um festzustellen, welchen pflegerischen Bedarf Sie haben.

Die Pflegeversicherung kommt für die Kosten der Pflegeaufwendungen in folgendem Rahmen auf:

Teilstationäre Leistungen der Tages-/ Nachtpflege (max. Leistung pro Monat)

  • Pflegegrad 1  ** bis zu 125€ einsetzbarer Entlastungsbetrag
  • Pflegegrad 2  689€ monatlich
  • Pflegegrad 3  1298€ monatlich
  • Pflegegrad 4  1612€ monatlich
  • Pflegegrad 5  1995€ monatlich

Seit dem 1. Januar 2017 haben Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Tages- und Nachtpflege. Personen im Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag (125€) hierfür einsetzten.

Neben den Kosten für die Pflegeaufwendungen entstehen Investitionskosten und Hotelkosten. Hinter den Hotelkosten verbergen sich Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung. Für diese müssen Sie selbst aufkommen.

Reicht das Pflegegeld und Ihre Rente nicht zur Deckung dieser Kosten aus, so können Sie beim Sozialhilfeträger, dem örtlichen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Restkosten stellen.

Eine Kombination der Tages- und Nachtpflege mit ambulanter häuslicher Pflege ist möglich.

Wichtig!

Die Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach §38 in Anspruch genommen werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Erläuterungen und Hinweise

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