Bildungsträger |
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Hinweise |
- Die Zuweisung zu BaE erfolgt ausschließlich über die Ausbildungsvermittlung des Jobcenters Wuppertal!
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Zielgruppe |
- erwerbsfähige leistungsberechtigte Jugendliche und junge Erwachsene aus den Ausbildungsjahr-gängen 2021/2022, die vom Grunde her ausbildungsreif sind, jedoch aufgrund individueller Ver-mittlungshemmnisse ohne Unterstützung eine betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, wei-terführen und/oder erfolgreich beenden können. Ebenfalls gehören zur Zielgruppe junge Men-schen, die bei vorzeitiger Beendigung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses Hilfe be-nötigen, eine weitere Berufsausbildung zu akquirieren oder den Übergang in eine Abschlussbe-schäftigung zu bewältigen sowie Kunden*innen, die Unterstützung im Rahmen der Teilnahme an einer EQ benötigen.
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Inhalte |
- Unterstützungselement Stütz- und Förderunterricht
- Unterstützungselement Stabilisierung der beruflichen Ausbildung
- Sozialpädagogische Begleitung
- Ausbildungsbegleitung (auch vor Ort)
- Abbruchprävention (z.B. Zusammenarbeit mit Eltern und Kammern)
- Vorbereitung Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Nachgehende Betreuung
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Zuweisungsdauer
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- Betreuung je nach individuellen Förderbedarf, der von der IFK im Einzelfall für die ersten 3 Monate festzulegen und zu begründen ist. Der Förderbedarf darf 9 Wochenstunden nicht überschreiten.
- Ab dem 4. Monat bestimmt der Träger (in Abstimmung mit der IFK) den Förderbedarf.
- TN-Stundenkontingent kann bis zu 10% erhöht werden, insofern Jahresstundenkontingent nicht überschritten wird
- Nachbesetzung zu jedem Zeitpunkt der begl. Phase möglich, insofern noch Stunden im Ge-samtstundenkontingent verfügbar sind
- Betreuung nach Abschluss der Ausbildung ist ebenfalls möglich
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Rechtsgrundlage |
- § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 74-75, 77-79 SGB III
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