bbA (begleitete betriebliche Ausbildung)
Zielgruppe: Nichtschüler
Laufzeit
01.09.2017 – 31.08.2020
Bildungsträger
DAA Deutsch Angestellten Akademie
Rückfragen an
Reha-Abteilung
Hinweise
Zielgruppe
junge Rehabilitanden, die für eine betriebliche Ausbildung geeignet erscheinen und wegen ihrer Behinderungen besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen (§ 113 Abs. 1 i. V. m. § 117 Abs. 1 Nr.1 b SGB III).
Ziel
Die begleitete betriebliche Ausbildung (bbA) verfolgt das Ziel, junge Rehabilitanden in eine betriebliche Ausbildung zu integrieren, die Ausbildung durch bedarfsgerechte Begleitung zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen und den Übergang in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen. Die Ausbildungsbetriebe erhalten Unterstützungsleistungen zur Schaffung der Ausbildungsvoraussetzungen und während der Ausbildung eine bedarfsorientierte Unterstützung.
Inhalt
Modul I
„vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages“
• Absicherung der Berufswahl
• Erlangen einer betrieblichen Ausbildungsstelle
„nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages“
• Absicherung der Ausbildungsaufnahme
• individuelle Vorbereitung auf die Ausbildung
Modul II Begleitung während der Ausbildung
• Stütz- und Förderunterricht
• Sicherung des Ausbildungsabschlusses
• Vorbereitung und Absicherung des Übergangs in versicherungspflichtige Beschäftigung im Anschluss an die betriebliche Ausbildung
Zuweisungsdauer
Modul I = 3-6 Monate in Vollzeit
Modul II = mindestens 3 Unterrichtsstunden pro Woche. Bei höheren Unterstützungsbedarf, z.B. zur Prüfungsvorbereitung sind wöchentlich bis zu acht Unterrichtsstunden möglich.
Unterlagen
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 SGB IX i. V. m. § 19 SGB III