Bildungsträger |
- Die EQ findet bei Arbeitgebern statt. Diese werden von der Agentur für Arbeit bezuschusst.
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Laufzeit |
- Die Förderung soll für nach § 54a Abs. 4 Nr. 1 SGB III förderungsfähige Ausbildungsbewerber in der Regel nicht vor dem 1. Oktober eines Ausbildungsjahres, für die übrigen Personenkreise nicht vor dem 1. August, beginnen.
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Zielgruppe |
- bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keine Ausbildungsstelle haben,
- Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen, und
- lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende.
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Ziel |
- Langzeitpraktikum in einem Betrieb (6-12 Monate) plus Unterricht im Berufskolleg gemeinsam mit den Auszubildenden der Fachklasse. Bei Ausbildungsaufnahme ist die absolvierte Zeit in der EQ unter Umständen bei der Ausbildung anrechenbar. Zusätzliche Unterstützung während der EQ ist gegebenenfalls durch abH möglich.
- Vorbereitung/Anbahnung einer betrieblichen Berufsausbildung
- Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit
- Erwerb eines Kammerzertifikats über eine erfolgreiche Teilnahme
- ggf. Vermittlung von Ausbildungsbausteinen anerkannter Ausbildungsberufe (sofern diese bereits vom BiBB entwickelt wurden)
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Inhalt |
- Sofern für anerkannte Ausbildungsberufe Ausbildungsbausteine vorliegen, können sie als Inhalte einer förderfähigen betrieblichen Einstiegsqualifizierung genutzt werden.
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Zuweisungsdauer |
- Eine Einstiegsqualifizierung kann für die Dauer von sechs bis längstens zwölf Monaten gefördert werden
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Teilnahmezeit |
- Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden
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Rechtsgrundlage |
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