TAL.TURNIER/SOCCER.GIRLS
Laufzeit
01.07.2018 –30.06.2019
Bildungsträger
GESA gGmbH
Hünefeldstr. 14a, 42285 Wuppertal
Kontakt
Herr Frank Leonhardt (Projektkoordination), Tel: 0202 28110 521
Herr David Laumann, Mobil: 0151 57119227
Frau Miriam Genenger, Mobil: 0177 8527154
Tannenbergstr. 35a, 42103 Wuppertal
E-Mail: talturniergesaonlinede
Rückfragen an
Herr Goebel (1582-244)
Hinweise
Zielgruppe
Erwerbsfähige leistungsberechtigte Flüchtlinge bis zum 35. Lebensjahr, die sich auf die Aufnahme einer Ausbildung oder einer beruflichen Tätigkeit vorbereiten und Interesse am Fußballspielen haben. Eine gesundheitliche Eignung zum regelmäßigen Fußballtraining muss gegeben sein.
Neu:
Es können auch Frauen der Maßnahme zugewiesen werden (10 Plätze), die eine Frauenmannschaft bilden und analog zur Männermannschaft mit den gleichen Maßnahmeinhalten gefördert werden.
Ziel
− Erhöhung der Integrationschancen von arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Inhalt
- Wöchentliches Fußballtraining (Trainingssprache ist Deutsch)
- Erarbeitung einer beruflichen Zielperspektive
- Erstellung eines Bewerbungsflyers und eines Bewerbungsmannschaftsplakats
- Bewerbungstraining
- Unterstützung bei der Praktikumssuche
- (Weiter)Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen (Teamfähigkeit, Erhöhung der Kommunikationsfähigkeit etc.)
- Teilnahme an einem Fußballturnier mit Wuppertaler Firmenmannschaften
Trainingszeiten
Die Teilnehmer des TAL.TURNIERS trainieren jeden Montag von 18.00 – 19.30 Uhr in der Freilufthal-le des Bayer Sportparks (Unten Vorm Steeg, 42329 Wuppertal.
Die Teilnehmerinnen der Soccer.Girls trainieren jeden Dienstag von 18:00 – 19:30 Uhr bis ein-schließlich 02.10. auf der Sportanlage Linde 3 in Ronsdorf und ab dem 08.10.2018 auch wieder in der Freilufthalle des Bayer Sportparks.
Bitte mit Sportsachen, keine Stollenschuhe!
Hinweis
Die Teilnahmezeiten erlauben es, dass die zugewiesenen eLb parallel auch an einer anderen Integrationsmaßnahme (z.B. einem Sprachkurs) teilnehmen.
Unterlagen
¢Flyer
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 SGB III