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Übergang Schule Beruf Maßnahmetool

Systematisierung der Übergänge in Qualifizierungsangebote - Maßnahmetool

Werkstattjahr 1 Gesa

Bildungsträger
  • GESA gGmbH 
  • Einsatzort: Betriebsstätte Gennebrecker Str. 21, 42279 Wuppertal 

Zielgruppe

  • Jugendliche und junge Erwachsene von 16 bis unter 19 Jahre, die aktuell noch nicht für die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme geeignet sind. Sie erfüllen aufgrund verschiedener Vermittlungshemmnisse (z.B. fehlender Schulabschluss, fehlende Ausbildungsreife, Schulmüdigkeit und Schulverweigerung, Lernbeeinträchtigungen/-behinderungen) aktuell noch nicht die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung und bedürfen bei der beruflichen Eingliederung zusätzlicher Unterstützung. 
Ziel 
  • Überprüfung und Bewertung der eigenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl, insbesondere durch praktische berufliche Erfahrungen 
  • Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung (ggf. auch durch den Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses) oder – sofern dies nicht möglich ist – für die Aufnahme einer Beschäftigung 
  • möglichst nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt 
Inhalt 
  • Kompetenzfeststellung 
  • Berufsorientierung/Berufswahl 
  • berufliche Kompetenzentwicklung 
  • allgemeiner Grundlagenbereich 
  • Sprachförderung 
  • IT- und Medienkompetenz 
  • Coaching/sozialpädagogische Begleitung 
  • Angebote zur Förderung von Schlüsselkompetenzen 
  • Bewerbungstraining 
  • Integrationsunterstützung 
  • Berufspraxis (Berufsfelder: Holzverarbeitung, Metallverarbeitung, Elektrotechnik, Bau, Maler/Lackierer, Handel/Vertrieb)

Zuweisungsdauer

  • 12 Monate

Teilnahmezeit

  • Maximal 12 Monate

Sonstiges

  • Besuch des Berufsschulunterrichts (2 Tage/Woche verpflichtend) 
  • Zuweisung für 12 Monate inklusive Praxisphasen, die insgesamt bis zu 6 Monate lang sein können 
  • Leistungsprämie (anrechnungsfrei): 300,00 € 
Rechtsgrundlage
  •  § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III

Erläuterungen und Hinweise

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