Eltern, die den beruflichen Wiedereinstieg planen und gleichzeitig ein behindertes Kind pflegen, finden Rat und Hilfe beim Kinder Pflege Netzwerk für Familien mit chronisch kranken, behinderten und/ oder pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen e.V. und beim Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Beruftstätige, die Pflegeverantwortung für nahe Angehörige übernehmen, können sich seit dem 01.01.2015 rechtlich gesichert ganz oder teilweise von der Berufstätigkeit freistellen lassen. Informationen dazu finden Sie im Portal Wege-zur-Pflege.
Wie reduziert sich Ihr Einkommen durch Übernahme der Pflege und Reduzierung der Arbeitszeit und wie können Sie dies mit dem staatlich geförderten Darlehen auffangen? Der Familienpflegezeitrechner gibt Auskunft, welchen Betrag Sie erhalten können und wie hoch die Rückzahlungsrate ist.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich vor der Übernahme der Pflegeaufgaben an ihre Vorgesetzten wenden. Sie können in dieser Situation eine Freistellung oder die Reduzierung ihrer Arbeitszeit beantragen. Das Onlineportal "Wege zur Pflege" gibt Ihnen Auskünfte über gesetzliche Regelungen bei der Übernahme der Pflege von Angehörigen.
Die Website "Lebensverlaufsorientierte Personalpolitik" hält Informationen für Unternehmen und pflegende Beschäftigte bereit. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten können die Vereinbarkeit immens erleichtern und pflegende Beschäftigte entlasten.