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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Kurzarbeit und Co.: Hilfe und Ansprechpartner für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer bekommen die Folgen der Pandemie stark zu spüren. Oft wird Hilfe nötig - beispielsweise bei Quarantäne, Kurzarbeit oder gar Kündigung. Damit der richtige Ansprechpartner schnell gefunden ist, soll dieser Überblick helfen.

Entschädigungen bei Verdienstausfall im Quarantänefall

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Für Unternehmen mit Sitz der Betriebsstätte in Wuppertal ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) für die Entschädigung zuständig.

Rufnummer Erreichbarkeit Internet
0800 9336397 Mo-Sa: 7 -20 Uhr

Landschaftsverband Rheinland:
Homepage (Öffnet in einem neuen Tab)

Fragen per Mail an: ifsglvrde


Entschädigung bei Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung in Corona-Krise

Seit dem 30. März 2020 haben Menschen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), wenn sie im Zuge der Corona-Pandemie wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen, deshalb nicht arbeiten können und einen Verdienstausfall erleiden. Anträge können online gestellt werden unter:


Corona-Grundsicherung

Bei Fragen und Anliegen rund um die Grundsicherung ist in Wuppertal das Jobcenter zuständig. Aktuelle Informationen zum Hilfs- und Beratungsangebot des Jobcenters gibt es auf


Deutscher Gewerkschaftsbund

Was Beschäftigte wissen müssen: Arbeitsrecht, Home Office, Kurzarbeitergeld. Außerdem finden sich zusätzliche Informationen bei Entlassung und Arbeitslosigkeit, aber auch zur betrieblichen Pandemieplanung.


Kurzarbeitergeld

Bei allen Fragen rund ums Kurzarbeitergeld hilft die Bundesagentur für Arbeit:

Service-Hotline für Arbeitnehmer Bundesagentur für Arbeit: 0800/4555500    


Stand: 7. Oktober 2020 - ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit

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