Entschädigungen bei Verdienstausfall im Quarantänefall
Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Für Unternehmen mit Sitz der Betriebsstätte in Wuppertal ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) für die Entschädigung zuständig.
Rufnummer | Erreichbarkeit | Internet |
0800 9336397 | Mo-Sa: 7 -20 Uhr |
Landschaftsverband Rheinland: |
Fragen per Mail an: ifsglvrde
Entschädigung bei Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung in Corona-Krise
Seit dem 30. März 2020 haben Menschen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), wenn sie im Zuge der Corona-Pandemie wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen, deshalb nicht arbeiten können und einen Verdienstausfall erleiden. Anträge können online gestellt werden unter:
Corona-Grundsicherung
Bei Fragen und Anliegen rund um die Grundsicherung ist in Wuppertal das Jobcenter zuständig. Aktuelle Informationen zum Hilfs- und Beratungsangebot des Jobcenters gibt es auf
Deutscher Gewerkschaftsbund
Was Beschäftigte wissen müssen: Arbeitsrecht, Home Office, Kurzarbeitergeld. Außerdem finden sich zusätzliche Informationen bei Entlassung und Arbeitslosigkeit, aber auch zur betrieblichen Pandemieplanung.
Kurzarbeitergeld
Bei allen Fragen rund ums Kurzarbeitergeld hilft die Bundesagentur für Arbeit:
Service-Hotline für Arbeitnehmer Bundesagentur für Arbeit: 0800/4555500
Kurzarbeitergeld
Stand: 7. Oktober 2020 - ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit