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Untere Bodenschutzbehörde

Die Untere Bodenschutzbehörde (UBB) ist eine Sonderordnungsbehörde und dafür zuständig, die Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes, des Landesbodenschutzgesetzes NRW und der zugehörigen Rechtsverordnungen zu erfüllen.

Was bedeutet das für die Praxis? Im Umgang mit Boden und Bodenbelastungen sind von der UBB konkrete Aufgaben zu erfüllen. Hierzu zählen:

 

  • Erstellung und Pflege des Altlastenkatasters
  • Gefahrenermittlung
  • Sanierung
  • Auflagen für Baugenehmigungs- und Bauleitplanverfahren
  • Vorsorge

 

Außerhalb ihrer Funktion als Sonderordnungsbehörde werden weitere Aufgaben wahrgenommen, die aus fachlichen Gründen dem Team der UBB zugeordnet sind. Dies sind:

 

  • die Planung, Ausschreibung und Durchführung von städtischen Altlastensanierungen und Deponie-abdichtungen;
  • Bodenuntersuchungen im Liegenschaftsverkehr der Stadt Wuppertal;
  • und die fachliche Beratung anderer Ressorts.

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