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WuppertalAbfallwirtschaft

Recht

Die Gestaltung der Wuppertaler Abfallwirtschaft erfolgt innerhalb eines klar definierten rechtlichen Rahmens.

Grundlage der Abfallwirtschaft ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit den daraus resultierenden Verordnungen. Diese werden vom Bundestag beschlossen, der wiederum zunehmend Richtlinien der Europäischen Union umsetzt. Auf dem KrWG basiert auch das von der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen erlassene Landesabfallgesetz.

Die Stadt Wuppertal hat nach dem KrWG die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die im Stadtgebiet anfallenden und ihr zu überlassenen Abfälle ordnungsgemäß verwertet bzw. entsorgt werden. Hierzu beschließt der Rat der Stadt die Abfallwirtschaftssatzung sowie die Abfallgebührensatzung.


In der Abfallwirtschaftssatzung wird zum Beispiel geregelt, welche Abfälle der Stadt überlassen werden müssen (Anschluss- und Benutzungszwang) und in welcher Form die Abfälle bereitzustellen sind. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Abfallerzeuger/-innen einerseits und der Stadt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträgerin andererseits.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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