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WuppertalAbfallwirtschaft

Abfallwirtschaftsplanung

Um langfristig die Entsorgung aller anfallenden Abfälle zu gewährleisten, muss eine sorgfältige Planung erfolgen. Insbesondere, da die Planung, Genehmigung und der Bau neuer Entsorgungsanlagen mehrere Jahre in Anspruch nimmt.

Ziele der Kreislaufwirtschaft

Das Landesabfallgesetz definiert als wichtigstes Ziel  die Förderung einer möglichst abfallarmen Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Dieses Ziel soll insbesondere erreicht werden durch:

  • abfallarmes Herstellen und Gestalten von Produkten,
  • anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen,
  • schadstoffarme Produktion und Produkte,
  • Entwicklung langlebiger und reparaturfreundlicher Produkte,
  • möglichst weitgehendes Vermeiden oder Verringern von Schadstoffen in Abfällen,
  • ordnungsgemäße, schadlose und möglichst hochwertige Verwertung nicht vermeidbarer Abfälle,
  • flächendeckendes, getrenntes Erfassen und Verwerten der organischen Abfälle,
  • Behandlung nicht verwertbarer Abfälle zur Verringerung ihrer Menge und Schädlichkeit,
  • Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle in geeigneten Anlagen im Inland möglichst in der Nähe ihres Entstehungsortes (Grundsatz der Nähe) und
  • Wiederverwenden von Stoffen und Produkten.

Abfallwirtschaftsplan des Landes NRW

Die nordrhein-westfäliche Landesregierung ist gemäß dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) verpflichtet, einen Abfallwirtschaftsplan aufzustellen. In den Abfallwirtschaftsplänen sind u. a. die Ziele der Abfallvermeidung und -verwertung sowie die zur Sicherung der Inlandsbeseitigung erforderlichen Abfallbeseitigungsanlagen darzustellen.

 

Mit der Bekanntgabe des Abfallwirtschaftsplans wird er Richtlinie für alle behördlichen Entscheidungen, Maßnahmen und Planungen, die für die Abfallentsorgung Bedeutung haben.

Abfallwirtschaftskonzept der Stadt

Die Stadt Wuppertal muss gemäß Landesabfallgesetz ein kommunales Abfallwirtschaftskonzept aufstellen. Dabei sind die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplanes zu beachten.

 

Das Abfallwirtschaftskonzept gibt eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung. Es enthält mindestens

  • Angaben über Art, Menge und Verbleib der in Wuppertal anfallenden und der Stadt zu überlassenden Abfälle,
  • Darstellungen der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der der Stadt zu überlassenden Abfälle,
  • die begründete Festlegung der Abfälle, die durch Satzung von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen sind,
  • den Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit,
  • Angaben über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Bau- und Betriebskosten der zur Entsorgung des Gebietes notwendigen Abfallentsorgungsanlagen,
  • die Darstellung der über das eigene Gebiet hinaus notwendigen Zusammenarbeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der dazu notwendigen Maßnahmen sowie ihrer zeitlichen Abfolge (Kooperationen),
  • eine zusammenfassende Darstellung der oben genannten Angaben, Darstellungen und Festlegungen.

Das Abfallwirtschaftskonzept muss fortgeschrieben und der Landesregierung im Abstand von fünf Jahren und bei wesentlichen Änderungen erneut vorgelegt werden.

Zweckverband EKOCity

Die Stadt Wuppertal ist Mitglied im Zweckverband EKOCity, um folgende Ziele zu erreichen:

  • Gewährleistung sozialverträglicher Gebühren,
  • langfristige Entsorgungssicherheit,
  • dauerhafte Auslastung der vorhandenen Anlagenstruktur,
  • Sicherung ökologischer Standards,
  • Minimierung von Investitionsrisiken,
  • Erhalt der politischen Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung der Abfallwirtschaft.

Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft

Die Stadt Wuppertal ist ebenfalls Mitglied im "Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Wupper e. V.". Hier arbeiten Städte, Kreise sowie Industrie- und Handelskammern des Regierungsbezirkes Düsseldorf gemeinsam erfolgreich an einem Ziel: der aktive Informationsaustausch in den verschiedensten Bereichen der Abfallwirtschaft, um so aufkommende Probleme schnell und im Vorfeld zu lösen und übergreifende Interessen gemeinsam zu vertreten.

 

Diese effektive Zusammenarbeit führte zur Bildung kooperativer Strukturen in der Abfallwirtschaft und zur gemeinsamen Nutzung von Behandlungsanlagen. Dadurch konnten bestehende Anlagen besser ausgelastet und kostenintensive Parallelinvestitionen vermieden werden. Das Resultat: die Bewohner im Vereinsgebiet erfahren einen optimalen Service bei günstigen Gebühren und die Umwelt wird durch den hohen ökologischen Standard der Behandlungsanlagen geringer belastet.

Erläuterungen und Hinweise

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