Elektrogeräte im Haushalt
In jedem durchschnittlichen bundesdeutschen Haushalt befinden sich ca. 30 - 40 Geräte mit elektrischen bzw. elektronischen Bauteilen – von der Stehlampe bis zur Waschmaschine, vom Staubsauger bis zur Uhr, von der elektrischen Eisenbahn bis zur Bohrmaschine. Die Menge der daraus entstehenden Abfälle, die viele Wert- und Schadstoffe enthalten, wächst rasant an, und zwar dreimal schneller als der übrige Siedlungsabfall. Aber nur weniger als 16 % dieser Elektro-Altgeräte wurden bis 2004 separat erfasst und verwertet, ab 2019 fordert das Gesetz eine Mindesterfassungsquote von 65 %.
Kennzeichnungspflicht
Für alle seit dem 13.08.2005 in Verkehr gebrachten Geräte gilt die Kennzeichnungspflicht mit durchgestrichener Mülltonne, was auf das Verbot der Entsorgung mit dem Restmüll hinweisen soll.
Rücknahmepflicht
Seit dem 24. März 2006 gilt
- die Rücknahme- und Verwertungspflicht für Hersteller und
- die Rückgabepflicht für Verbraucher sowie
mit Inkrafttreten der Novelle des ElektroG am 24. Oktober 2015 die Rücknahmepflicht des Handels (spätestens zum 24.07.2016); diese gilt jedoch nur, wenn die Größe der Verkaufsfläche für Elektrogeräte mind. 400 qm beträgt. Außerdem können nur Elektrokleingeräte, bei denen keine Kantenlänge größer als 25 cm ist, kostenlos zurückgegeben werden. Ist das Gerät größer, so müssen Kunden auch ein gleichwertiges Produkt kaufen.
Der Online-Handel wird auch eingebunden, dieser muss – in relativer Nähe zum Kunden – Möglichkeiten zur Rückgabe schaffen.
Rückgabepflicht
Für Sie bedeutet diese Rückgabeverpflichtung konkret, dass Sie Elektroaltgeräte den angebotenen Sammelsystemen zuführen müssen.
Elektrokleingeräte können in den entsprechenden Depot-Containern entsorgt werden. Zudem können sie auf den Recyclinghöfen der AWG, in den Einzelhandelsgeschäften, die auch Elektrogeräte verkaufen oder in den Baumärkten abgegeben werden.
Bitte geben Sie Elektro-Großgeräte nur an den Recyclinghöfen (Öffnet in einem neuen Tab) ab oder stellen Sie sie zum Sperrmüll (Öffnet in einem neuen Tab) Falls Sie Kühlgeräte entsorgen müssen und Sie diese nicht zu einem Recyclinghof oder auch zur Übergabestelle der GESA, bei der alle Elektrogeräte abgegeben werden können, bringen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Kühlgeräte sollten nur unmittelbar vor der Sperrmüllabfuhr vor Ihr Grundstück gestellt werden, um einen Ausbau der Kompressoren zu erschweren. Viele dieser Kompressoren enthalten auch heute noch das extrem Klima schädigende FCKW, das beim unsachgemäßen Ausbau in die Umwelt entweicht.
Beachten Sie bitte noch Folgendes:
- Um den illegalen Export von Elektro-Altgeräten zu unterbinden und die damit verbundene, meist gesundheits- und umweltschädigende Behandlung zu vermeiden, geben Sie defekte Geräte ausschließlich bei kommunalen Sammlungen, bei Händlern oder Herstellern ab!
- Entnehmen Sie, sofern dies möglich ist, vor der Rückgabe aller Elektrogeräte die Batterien und Akkus – nur so ist eine sichere und sachgerechte Entsorgung möglich.
Geltungsbereich
Betroffen von diesem Gesetz sind alle Geräte, die elektrische und elektronische Bauteile enthalten (eine genaue Auflistung dieser Geräte finden Sie als Anhang 1 des ElektroG).