Zuständigkeiten:
- Koordinierung der im Auftrag der Stadt arbeitenden Entsorgungsfirmen
- Abfallwirtschaftskonzept
- Abfallwirtschaftsplanung
- Abfallbilanz
- Abfallwirtschaftssatzung
- Bearbeitung und Genehmigung von Anträgen auf Anerkennung der Eigenkompostierung
- Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit zur Abfallwirtschaft
- Leitung des Arbeitskreises Abfallberatung
- Beantwortung der Anfragen von Bürger*innen
- Mitarbeit an der Festlegung des Abfallgebührenmaßstabes
- Berichterstattung für Umweltausschuss und Stadtrat
- Beratung zur Umweltverträglichkeit der städtischen Beschaffungen
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzen, Richtlinien etc.