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WuppertalUmweltschutz

Was versteht man unter "ruhigen Gebieten"?

Neben der Minderung von hohen Lärmbelastungen nennt die EG-Umgebungs-lärmrichtlinie auch die Identifizierung so genannter ruhiger Gebiete. Mit der Festlegung von ruhigen Gebieten sollen diese Bereiche durch entsprechende Maßnahmen gegen eine Zunahme des dortigen Lärms geschützt werden.

Auswahl "ruhiger Gebiete"

Als ruhige Gebiete können Bereiche gelten, die im Vergleich zu ihrer Umgebung eine geringe Lärmbelastung aufweisen und die von den Wuppertaler Bürger/innen als Erholungsort empfunden werden.

Für die Auswahl ruhiger Gebiete bzw. vor einer Zunahme des Lärms zu schützender Erholungsflächen in Wuppertal wurden in Abstimmung mit der Verwaltung folgende Auswahlkriterien angewendet. 

  • Für die Gebietskulisse in Betracht kommen Wasserflächen, Waldflächen, Grünflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen und Kleingärten. Spielplätze und Hundeplätze sind berücksichtigt, wenn diese von Grünflächen angeschlossen bzw. umschlossen werden. Nicht berücksichtigt sind Flächen für Gemeinbedarf, Ver- und Entsorgungsflächen, Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Sonderbauflächen, Verkehrsflächen, allgemeine Siedlungsbereiche sowie Halden bzw. Kalkabbauflächen. Es wurden nur Gebiete einbezogen, die zusammenhängend eine Mindestgröße von 2 ha aufweisen.
  • Es wurden Gebiete ausgewählt, in denen es im Tagesdurchschnitt leiser ist als 55 dB(A).
  • Es gibt allerdings auch Flächen, die flächendeckend lauter sind als 55 dB(A) und dennoch von der Bevölkerung zur Erholung genutzt werden. Diese Flächen werden ebenfalls berücksichtigt, insofern sie im inneren eine „relative Ruhe“ bieten – d.h. im Kernbereich mindestens 5 dB(A) leiser sind als am Rand.
Frau Helga Bennink
techn. Sachbearbeiter*in

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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