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WuppertalUmweltschutz

Luftreinhaltung

Der Mensch überlebt ohne Nahrung einige Wochen, ohne Wasser nur einige Tage, ohne Luft nur einige Minuten: Luft ist eine elementare Lebensgrundlage. Luftbelastungen wirken sich negativ auf unser Wohlbefinden und unsere Gesundheit aus.

Die derzeit am meisten diskutierten Luftschadstoffe sind Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10). Da in den letzten Jahren mehere Messstandorte eine grenzwertüberschreitende Stickstoffdioxidbelastung aufwiesen, wurde unter der Federführung der Bezirksregierung Düsseldorf der gesamtstädtische Luftreinhalteplan fortgeschrieben. Der Luftreinhalteplan Wuppertal ist am 19. April 2013 in Kraft getreten und beinhaltet kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen für alle relevanten Emissionsquellen. Ziel ist es, die Luftqualität dauerhaft so zu verbessern, dass die Grenzwerte der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) eingehalten werden können.

Die Stadt Wuppertal führt seit vielen Jahren Messungen und Kartierungen durch, um Aufschlüsse über die Luftbelastungssituation zu erhalten und um diese Erkenntnisse für Maßnahmen zur Luftreinhaltung und die Stadtentwicklung zu nutzen. Ergänzt wird das kommunale Luftmessprogramm durch die Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.

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Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Wuppertal sowie unter Mitwirkung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) einen fortgeschriebenen Luftreinhalteplan für Wuppertal zur weiteren Minderung der Luftbelastung durch Stickstoffdioxid (NO2) im Wuppertaler Stadtgebiet aufgestellt. Im Rahmen einer Projektgruppe haben sich Vertreter aus Behörden, Wirtschaft, Handel, Logistik und Umweltverbänden in das Verfahren eingebracht.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung und Fortschreibung des Luftreinhalteplans ist § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der 39. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV). Danach ist die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Behörde gesetzlich verpflichtet, einen Luftreinhalteplan mit konkreten Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung aufzustellen bzw. fortzuschreiben, wenn die in der 39. BImSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden

Auslöser für die erneute Fortschreibung der am 19. April 2013 in Kraft getretenen 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Wuppertal 2008 waren qualifizierte Messungen und Berechnungen des LANUV. Ausweislich der validierten Messwerte des LANUV für das Jahr 2018 wurde der NO2-Jahresmittelgrenzwert (40 µg/m3) an der Messstelle Wuppertal Gathe (VWEL) mit 45 µg/m³ und neun weiterer städtischer Messstellen trotz der bisher umgesetzten Maßnahmen mit bis zu 51 µg/m³ überschritten. Aufgrund dieser Ergebnisse war davon auszugehen, dass der gesetzlich festgelegte Jahresmittelgrenzwert für NO2 ohne zusätzliche schadstoffreduzierende Maßnahmen auch in zukünftigen Jahren nicht sicher dauerhaft eingehalten werden kann

Für den Jahresmittelwert für NO2 wurde im Jahr 2019 an dem benannten Messpunkt ein Wert von 43 µg/m³ ermittelt und somit weiterhin eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte festgestellt, ebenso an fünf weiteren städtischen Messstellen. Damit bestätigte sich die Notwendigkeit, zum Schutz der Gesundheit der Wuppertaler Bevölkerung zusätzliche Minderungsmaßnahmen zu ergreifen. Die im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen müssen verursachergerecht und verhältnismäßig sein.

Der abnehmende Trend der Messwerte setzt sich weiterhin fort 

Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan Wuppertal enthält 20 neue oder weiterentwickelte Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet Wuppertal. 

Herauszuheben sind hierbei die Entwicklung eines KI-gesteuerten, umweltsensitiven Echtzeitverkehrsmanagements, das über eine Kombination mit einem sensorgesteuerten digitalen Parkleitmanagement und weiterer flankierender Maßnahmen für eine Absenkung der Verkehrsbelastung und somit auch der Schadstoffbelastungssituation sorgen soll (s.a. Green City Plan Drs.Nr.:VO/0389/19), der Austausch und die Nachrüstung von Bussen im ÖPNV, die vorrangige Beschaffung von Elektro-, Wasserstoff- und Erdgasfahrzeugen sowie die Nachrüstung von Filtersystemen im Fuhrparkbestand, sowie weitere Qualitätssteigerungen im ÖPNV durch die Einführung von On-Demand-Verkehren oder einem verbesserten Informationsmanagement. Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan 2020 enthält des Weiteren Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, der Ladeinfrastruktur für E-Autos und E-Fahrräder sowie weitere Maßnahmen und Aktionen, die durch die Wirtschaftsverbände bzw. die Stadt Wuppertal initiierten sind. 

Die Öffentlichkeit wurde entsprechend den Anforderungen des § 47 Abs. 5a BlmSchG über das Inkrafttreten der Fortschreibung des Plans informiert.

Der Luftreinhalteplan 2020 für die Stadt Wuppertal wurde ab dem 30.10.2020 auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht (http://urI.nrw/offenlage) und ist damit in Kraft gesetzt worden. Der Plan ist der Öffentlichkeit als Download auf der Homepage der Bezirksregierung öffentlich zugänglich.

http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/luftreinhaltung/pdf/Luftreinhalteplan_Wuppertal_2020.pdf (Öffnet in einem neuen Tab)

Auch auf der Homepage der Stadt ist der Luftreinhalteplan als Download zugänglich.




Frau Dr. Anja Miethke
Sachbearbeiter/in

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