Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, haben seit Mitte der 70er Jahre Staaten aus aller Welt das so genannte Washingtoner Artenschutzabkommen unterzeichnet. Dieses stellt derzeit über 8.000 Tier- und über 40.000 Pflanzenarten unter Schutz. Es wird durch weitere europäische und nationale Vorschriften ergänzt, die private Tier- und Pflanzenhalter, aber auch Gewerbetreibende beachten müssen. In Wuppertal sind davon beispielsweise alle Zoohandlungen, die privaten Züchter sowie die Halter von exotischen Tieren (z. B. Schildkröten, Schlangen, Papageien etc.) betroffen.
Artenschutz bedeutet Schutz und Pflege wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Dazu gehört in erster Linie die Erhaltung der natürlichen Lebensräume. Ebenso wichtig ist aber auch die Erhaltung der Artenvielfalt als Naturerbe sowie als Lebensgrundlage für uns und künftige Generationen. Deshalb ist der Artenschutz eine gesellschaftliche Aufgabe, die der Akzeptanz, dem fördernden Verständnis und der Mitwirkung aller bedarf, um realisierbar und erfolgreich zu sein. Dabei geht es in der Regel nicht um die Sicherung der Natur vor dem Menschen, sondern um den Erhalt der Natur für den Menschen.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, das Wirken des Menschen in der Natur kritisch zu hinterfragen und zu begleiten. Neben Maßnahmen, die dem heimischen Artenschutz dienen, gehört im Bereich des internationalen Artenschutzes hierzu auch, die Entnahme von Tieren und Pflanzen aus der freien Natur nach Möglichkeit weitgehend zu beschränken. Auch der Handel und Besitz von geschützten Tieren oder Pflanzen müssen beobachtet und begrenzt werden. Hierunter fallen sowohl lebende als auch tote Exemplare sowie Teile und Erzeugnisse dieser Arten (z. B. Schuhe und Taschen aus Reptilienleder, Pelzmäntel, Korallen- oder Elfenbeinschmuck etc.).
Die Einhaltung der Artenschutzvorschriften liegt in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Naturschutz, der Zollbehörden sowie der Kreise und kreisfreien Städte mit ihren Unteren Naturschutzbehörden.