Hintergrund:
Seit dem 21. Dezember 2018 gilt die technische Regel für Arbeitsstätten »Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen«. Der Bedarf für Regelungen, die Arbeitsplätze im Grenzbereich zum Straßenverkehr für Beschäftigte sicherer machen, ist schon lange bekannt. Bereits im Mai 2014 hatte das Bundesarbeitsministerium die ASR A5.2 »Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen« veröffentlicht. Nunmehr gilt sie offiziell als Ausführungsbestimmung zur Arbeitsstättenverordnung. Die Stadt Wuppertal in ihrer Rolle als öffentlicher Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern den gesetzlichen Arbeitsschutz zu garantieren.
Warum geht es? Was regelt die ASR A5.2?
Bei Baustellen auf Fahrbahnen verbleiben oftmals nur noch geringe Restflächen, um den Verkehr an der Baustelle vorbei zu führen. In der Vergangenheit wurden die Baustellen auf Wuppertaler Straßen nahezu immer in ‚halbseitiger Bauweise‘ eingerichtet. Auf einer Fahrbahnhälfte wurde gebaut, auf der anderen Fahrbahnhälfte floss der Verkehr. Je nach Verkehrsstärke wurde der Verkehr an diesen Engstellen mittels einem ‚Begegnungsverkehr auf Sicht‘, durch eine Ampelregelung oder durch eine Einbahnstraße vorbei geführt. Die ASR A5.2 definiert für solche Situationen nunmehr Sicherheitsabstände und Mindestbreiten für Arbeitsplätze im ‚Grenzbereich zwischen Baustelle und dem fließenden Verkehr‘.
Warum führt dies zu einer Vollsperrung?
Auf üblichen innerstädtischen Fahrbahnen, die mindestens in halber Breite als Baustelle beansprucht werden müssen, verbleibt oftmals nicht mehr genügend Platz, um den KFZ-Verkehr in einer Fahrtrichtung an der Baustelle vorbei zu führen und gleichzeitig die Sicherheitsabstände einzuhalten.
Warum wird trotzdem nur halbseitig gebaut?
Für die Zufahrt von Rettungsdiensten und die Baustellenlogistik ist es in der Regel erforderlich, eine Fahrbahnhälfte innerhalb des voll gesperrten Abschnittes möglichst während der gesamten Bauzeit in einem befahrbaren Zustand zu halten.
Weshalb wird die Vollsperrung nicht für einzelne Tage aufgehoben?
Es ist sehr problematisch und aufwändig, einen Straßenabschnitt in einen fortlaufenden Wechsel zwischen kurzzeitigen Vollsperrung und halbseitiger Durchfahrt zu versetzen. Es wäre generell für den Verkehrsteilnehmer und insbesondere die Rettungsdienste sehr unberechenbar. Baugrundrisiken und Witterungseinflüsse beeinflussen den Baufortschritt und den zeitlichen Ablauf. Eine zuverlässige Voraussage über abschnittsweise Sperr- und Öffnungszeiten kann nicht gewährleistet werden.
Sind die voll gesperrten Abschnitte für Anlieger befahrbar?
Trotz der ablauftechnisch komplexen Umstände wird den Anlieger innerhalb von gesperrten Abschnitten an den Wochenenden und außerhalb der Arbeitszeiten die Zufahrt zu ihren Grundstücken in der Regel ermöglicht.