Die Abstimmung wird entsprechend der Satzung zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden durchgeführt.
Zur Durchführung der Abstimmung finden die Vorschriften des Kommunalwahlrechts Anwendung.
Abstimmungsberechtigt ist, wer am 29. Mai 2022
- Deutsche/r oder EU-Bürger ist,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung mit einzigem oder Hauptwohnsitz in Wuppertal gemeldet ist,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Entsprechend der Satzung zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden erfolgt die Abstimmung ausschließlich per Briefabstimmung. Die Abstimmungsunterlagen werden den rund 265.000 Abstimmberechtigten zwischen dem 28. April und dem 7. Mai zugestellt.
Die Abstimmungsunterlagen müssen bis spätestens zum 29. Mai 2022, 16 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.
Ist es zu spät für den postalischen Rückversand, können Sie den gelben Rückantwortumschlag bis zum 29. Mai 2022 bis spätestens 16 Uhr dem Pförtner im Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1 übergeben. Wahlbriefe, die nach 16 Uhr bei der Wahlbehörde eingehen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt.