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Bundestagswahl

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist,
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht gem. § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Sie haben zwei Stimmen

Die Erststimme

Mit Ihrer Erststimme wählen Sie die Direktkandidatin/den Direktkandidaten in Ihrem Wahlkreis. 

Gewählt ist, wer die meisten Erststimmen auf sich vereinigt und im Verfahren der Zweitstimmendeckung einen Sitz erhält. Hierfür werden die Parteibewerberinnen und -bewerber, die ihren Wahlkreis gewonnen haben, nach fallendem Erststimmenanteil gereiht. Die nach § 4 Abs. 3 BWG ermittelten Sitze für die Landesliste einer Partei werden gemäß der Reihung an die im Wahlkreis erfolgreichen Direktkandidatinnen und -kandidaten der Partei vergeben.

Das Verfahren der Zweitstimmendeckung kann dazu führen, dass ein/e im Wahlkreis erfolgreiche/r Bewerber/in einer Partei mit einem relativ geringen Erststimmenanteil keinen Sitz im Bundestag erhält. Dieser Fall tritt ein, wenn die von einer Partei in einem Land nach ihrem Zweitstimmenanteil errungenen Listenplätze für ihre dort erfolgreichen Direktkandidatinnen und -kandidaten nicht ausreichen.

Die Zweitstimme

Mit Ihrer Zweitstimme wählen Sie die Landesliste der Partei. Diese Liste benennt eine Reihe von Kandidatinnen und Kandidaten, die die jeweilige Partei in den Deutschen Bundestag entsenden möchte.

Das Ergebnis

Aus dem Ergebnis der Listenwahlen aller Bundesländer wird die Sitzverteilung für den Deutschen Bundestag abgebildet. Die direkt gewählten Bewerber aus der relativen Mehrheitswahl besetzen nun die nach der Verhältniswahl einer Partei zustehenden Sitze im Parlament. Die darüber hinaus noch zur Verfügung stehenden Sitze werden dann aus den zugrunde liegenden Listen (Bewerber) aufgefüllt.

Erläuterungen und Hinweise

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