Briefwahlunterlagen (Wahlscheine) können von der Wahlbehörde frühestens ab dem 6. Februar 2025 versendet werden, sobald die Stimmzettel und Briefwahlunterlagen vorliegen.
Die Wahlbehörde wird Ihnen:
- einen Wahlschein,
- den amtlichen Stimmzettel,
- ein Merkblatt und
- zwei Umschläge (rot und weiß).
übersenden.
Wie funktioniert die Briefwahl?
- Den Stimmzettel Ihrem Wunsch entsprechend ankreuzen (eine Erst- und eine Zweitstimme). Der Stimmzettel kommt dann in den weißen Umschlag. Zukleben nicht vergessen,
- Die Erklärung und eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein unterschreiben,
- Den (zugeklebten) weißen Umschlag mit dem von Ihnen unterschriebenen Wahlschein zusammen in den roten Umschlag stecken. Zukleben nicht vergessen.
Den roten Umschlag müssen Sie im Zustellgebiet der Deutschen Post nicht frankieren. Werfen Sie diesen spätestens bis Mittwoch, 19. Februar, in einen Briefkasten der Deutschen Post.
Zu spät für den Postversand?
Ist es zu spät für den postalischen Rückversand, können Sie den roten Wahlbrief bis zum 23. Februar 2025 bis spätestens 18 Uhr dem Pförtner im Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1 übergeben. Wahlbriefe, die nach 18 Uhr bei der Wahlbehörde eingehen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt.
Wenn Sie die rechtzeitige Rücksendung verpasst haben, können Sie am Wahltag auch mit dem Wahlschein Ihrer Briefwahlunterlagen und einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Ihrem Personalausweis) in ein Wahllokal Ihres Wahlkreises gehen und dort Ihre Stimme abgeben.