Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten; was tun?
Wer bis zum 1. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich unverzüglich mit der Wahlbehörde unter der Wahl-Hotline (563-9009) in Verbindung setzen, um die Teilnahme an der Wahl zu klären.
Mögliche Ursachen:
- keine Wahlberechtigung,
- keine Wahlbenachrichtigung zugestellt.
Kann ich ohne Wahlbenachrichtigung wählen?
Ja, sofern man wahlberechtigt ist. Die Wahl-Hotline (563-9009) benennt auf telefonische Nachfrage des Wahlberechtigten den zuständigen Wahlraum.
Bitte bringen Sie Personalausweis oder Reisepass mit in den Wahlraum.
Was bedeuten die Buchstaben-Zusätze auf der Wahlbenachrichtigung?
Wahlbenachrichtigungen, auf denen neben Wahlbezirk und laufender Nummer des Wählerverzeichnisses ein Buchstabe (A bis M) eingetragen ist, gehören zu einem repräsentativen Wahlbezirk. In diesen Wahlbezirken wird mit entsprechend gekennzeichneten Stimmzetteln für wahlstatistische Erhebungen nach Geschlecht und jeweils sechs Geburtsjahresgruppen gewählt.
Der Landeswahlleiter hat folgende Bezirke ausgewählt:
Wahlbezirke: 122, 146, 155, 168
Briefwahlbezirk: 46610
Die statistische Auswertung wird ohne Verletzung des Wahlgeheimnisses zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.
Was bedeutet der Zusatz "barrierefrei", "eingeschränkt barrierefrei", "nur mit Hilfe zugänglich" und "Zugang nur über mehrere Stufen" auf der Wahlbenachrichtigung?
Diese Zusätze informieren Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer über die Erreichbarkeit des Wahlraums.
Detaillierte Informationen zu Ihrem Wahlraum erhalten Sie über die Wahlraumsuche-online (Öffnet in einem neuen Tab).
Verliere ich meine Wahlberechtigung, wenn ich umziehe?
Nein, nicht, wenn man in der Stadt Wuppertal umzieht.