Die Wahlräume sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Wahlhandlung und die Stimmenauszählung sind öffentlich.
Die Wahlbenachrichtigungskarten enthalten zur Information für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer die folgenden Hinweise:
- barrierefrei, d.h. ebenerdig, maximal eine Stufe bis 3 cm oder Rampe mit geringer Steigung, die engste Türbreite beträgt mehr als 90 cm,
- eingeschränkt barrierefrei, d.h. ebenerdig, maximal eine Stufe bis 3 cm oder Rampe mit leichter Steigung (maximal 8% Steigung), die engste Türbreite beträgt mindestens 80 cm,
- nur mit Hilfe zugänglich, d.h. maximal eine Stufe mit 3 bis 18 cm Höhe bzw. über eine Rampe mit mehr als 8% Steigung, die engste Türbreite beträgt mindestens 70 cm,
- Zugang nur über mehrere Stufen, d.h. mindestens zwei Stufen. Hierzu zählen auch Wahlräume, deren Türbreite weniger als 70 cm beträgt.
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