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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Wahlbenachrichtigung

Zum Stichtag 12. Januar 2025 wird das Wählerverzeichnis der Stadt Wuppertal erstellt.
Darin aufgenommen sind alle in Wuppertal mit einziger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldeten Personen, die die Voraussetzungen zum aktiven Wahlrecht erfüllen.

Die Wahlbenachrichtigung informiert über

  • Anschrift und Bezeichnung des zuständigen Wahllokals,
  • die Möglichkeit der Briefwahl (Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung),
  • die Ausweispflicht im Wahllokal (Personalausweis/Reisepass).

Die Wahlbenachrichtigung wird zugestellt in der Zeit vom 20. Januar bis zum 1. Februar 2025.

Muster der Wahlbenachrichtigung Vorderseite

Umzug/Ummeldung in Wuppertal

ab dem 13.1.

Sie bleiben im Wuppertaler Wählerverzeichnis eingetragen.

Fortzug aus Wuppertal

13.1. bis zum 2.2. Sie bleiben entweder im Wuppertaler Wählerverzeichnis eingetragen und können in Wuppertal wählen (im angegebenen Wahllokal oder per Briefwahl) oder Sie beantragen Aufnahme ins Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde (bei gleichzeitiger Streichung aus dem Wuppertaler Wählerverzeichnis) und können in der Zuzugsgemeinde wählen.
ab dem 3.2. Sie bleiben nur in Wuppertal wahlberechtigt. Folge: Sie wählen entweder im angegebenen Wahllokal oder per Briefwahl.

Zuzug nach Wuppertal

13.1. bis zum 2.2. Sie bleiben weiter im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde eingetragen und können in der Fortzugsgemeine wählen (im angegebenen Wahllokal oder per Briefwahl) oder Sie beantragen Aufnahme ins Wuppertaler Wählerverzeichnis (bei gleichzeitiger Streichung aus dem Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde) und können in Wuppertal wählen.
ab dem 3.2. Sie bleiben in der Fortzugsgemeinde wahlberechtigt.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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