Die Wahlbenachrichtigung informiert über
- Anschrift und Bezeichnung des zuständigen Wahllokals,
- die Möglichkeit der Briefwahl (Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung),
- die Ausweispflicht im Wahllokal (Personalausweis/Reisepass).
Die Wahlbenachrichtigung wird zugestellt in der Zeit vom 20. Januar bis zum 1. Februar 2025.
Umzug/Ummeldung in Wuppertal |
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ab dem 13.1. |
Sie bleiben im Wuppertaler Wählerverzeichnis eingetragen. |
Fortzug aus Wuppertal |
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13.1. bis zum 2.2. | Sie bleiben entweder im Wuppertaler Wählerverzeichnis eingetragen und können in Wuppertal wählen (im angegebenen Wahllokal oder per Briefwahl) oder Sie beantragen Aufnahme ins Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde (bei gleichzeitiger Streichung aus dem Wuppertaler Wählerverzeichnis) und können in der Zuzugsgemeinde wählen. |
ab dem 3.2. | Sie bleiben nur in Wuppertal wahlberechtigt. Folge: Sie wählen entweder im angegebenen Wahllokal oder per Briefwahl. |
Zuzug nach Wuppertal |
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13.1. bis zum 2.2. | Sie bleiben weiter im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde eingetragen und können in der Fortzugsgemeine wählen (im angegebenen Wahllokal oder per Briefwahl) oder Sie beantragen Aufnahme ins Wuppertaler Wählerverzeichnis (bei gleichzeitiger Streichung aus dem Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde) und können in Wuppertal wählen. |
ab dem 3.2. | Sie bleiben in der Fortzugsgemeinde wahlberechtigt. |