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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Unionsbürger

Staatsangehörige aus den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (sogenannte Unionsbürger) können, auch wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, an der Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 teilnehmen.

Wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können entscheiden, ob sie in ihrem deutschen Wohnort oder in ihrem Herkunftsstaat (Mitgliedsstaat der Europäischen Union (Öffnet in einem neuen Tab)) wählen wollen.

Wer als Unionsbürger/in an der Europawahl in Deutschland teilnehmen möchte, muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

A. Wahlberechtigung muss vorliegen

B. Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen
Unionsbürger/innen müssen spätestens bis zum 19. Mai 2024 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei der Gemeinde stellen, in der er mit einziger Wohnung bzw. Hauptwohnung gemeldet ist.

In Wuppertal wohnende Unionsbürger/innen richten ihren Antrag an:

Stadt Wuppertal
Wahlbehörde (101.3)
42269 Wuppertal

Der Antragsvordruck sowie das Merkblatt können auf dieser Seite abgerufen werden (siehe unten).

Wichtiger Hinweis:
Unionsbürger/innen, die bereits für die Europawahl am 13. Juni 1999 oder danach einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei einer deutschen Gemeindebehörde gestellt hatten, brauchen keinen neuen Antrag zu stellen; sie werden von Amts wegen, d.h. ohne erneuten Antrag, in das Wählerverzeichnis der Wohnortgemeinde aufgenommen.

Zu beachten ist: Auch Unionsbürger/innen dürfen nur einmal an der Europawahl teilnehmen!

Erläuterungen und Hinweise

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