Die Stadt Wuppertal wird von der Justizverwaltung Wuppertal aufgefordert, Vorschlagslisten mit geeigneten Personen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 einzureichen.
In die Vorschlagslisten sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie von der Justizverwaltung bestimmt werden. Über die Aufnahme in die Liste für das Erwachsenenstrafrecht beschließt der Rat der Stadt Wuppertal. Bei Bewerbungen für das Amt des Jugendschöffen ist der Jugendhilfeausschuss allein zuständig. Im Anschluss an den Beschluss werden die Listen für eine Woche öffentlich ausgelegt, um Gelegenheit zum Einspruch zu geben.
Um Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben kann sich jeder, der
- in Wuppertal seinen Hauptwohnsitz hat und am 1. Januar 2024 bereits fünfundzwanzig, aber noch keine siebzig Jahre alt ist,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- die deutsche Sprache ausreichend beherrscht.
Die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nicht möglich für Personen,
- die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,
- gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind,
- die in Vermögensverfall geraten sind,
- die hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind (Richter, Rechtsanwälte, Notare, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.),
- die verbeamtet sind und die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,
- als Religionsdiener tätig sind.
Beim Amtsgericht Wuppertal tritt im Herbst 2023 der Schöffenwahlausschuss zusammen, der sowohl über eventuelle Einsprüche entscheidet als auch die erforderliche Zahl der Schöffen wählt.
Für die Bewerbung als Schöffin/Schöffe im Erwachsenen- oder im Jugendstrafrecht können Sie einen der nachstehenden elektronischen Meldebogen am Ende dieser Seite verwenden. Anmeldungen sind bis zum 15. Mai 2023 möglich.
Wer sich für das Amt des Jugendschöffen bewirbt, kann sich nicht gleichzeitig in der Erwachsenengerichtsbarkeit bewerben.
Anmeldung und Informationen
- Meldebogen Erwachsenenstrafrecht (Öffnet in einem neuen Tab)
- Meldebogen Jugendstrafrecht (Öffnet in einem neuen Tab)
- Online-Seminar am 26. April: "Richter ohne Robe. Fit für das Schöffenamt" (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bundesministerium der Justiz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Justizportal NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- schoeffenwahl.de (Öffnet in einem neuen Tab)
- Orientierungshilfe für Schöffinnen und SchöffenPDF-Datei519,88 kB