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Eheschließung im Ausland

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Eheschließung im Ausland

Beschreibung

Beschreibung

Das Standesamt rät dringend, vor einer Eheschließung im Ausland Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen, um so im Vorfeld abzuklären, welche Erfordernisse für eine Nachbeurkundung bestehen.
Erforderliche Urkunden und Dokumente können dann ggf. auch direkt aus dem Ausland mitgebracht werden. Verlassen Sie sich bitte nicht alleine auf die Auskünfte von Reisebüros, „Eheschließungs-Dienstleistern“ oder anderen!

Für die Nachbeurkundung sind die Unterlagen in der Form erforderlich, die das Standesamt benötigt!

Mit einer frühzeitigen Vorsprache beim Standesamt können Sie Zeit, Ärger und Kosten sparen!

Daher ist das Standesamt gerne bereit, ihnen im Vorfeld die erforderlichen Informationen und Hilfestellungen zu geben.

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