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Doktortitel

Eintragung eines Doktortitels

Beschreibung

Beschreibung

Die Speicherung des Doktortitels im Melderegister darf nur mit folgenden Abkürzungen und nur mit den nachstehenden Zusätzen eingetragen werden:

"Dr.", "Dr.h.c.", "Dr.eh".

Voraussetzung ist der Nachweis zur Führung des Doktorgrades (ohne weiteren Zusatz) durch die Verleihungsurkunde oder ein Besitzzeugnis. Andere akademische Grade (z.B. Diplomgrad, Magistergrad) dürfen nicht eingetragen werden.

Ausländische Doktorgrade:

Die Berechtigung, den ausländischen akademischen Grad des Doktors (ohne Zusatz) zu führen, ist durch eine Genehmigungsurkunde nachzuweisen. Ist nach dieser Urkunde der "Dr." mit einem Zusatz zu führen (z.B. Dr. USA, Dr. Universität), so ist ein Eintrag weder im Melderegister noch im Pass oder Personalausweis zulässig.



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