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Meldebescheinigung

Neu: über das Serviceportal der Stadt Wuppertal können Sie Ihre Meldebescheinigung online beantragen. Weitere Hinweise dazu erhalten Sie unter Links & Downloads.

Beschreibung

Beschreibung

Die persönliche Bearbeitung vor Ort ist nur mit Termin möglich. Sie können eine Meldebescheinigung allerdings auch schriftlich beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie unter "Details".

Link zur: Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)

Sollten Sie ein Dokument mit einer Online-Ausweisfunktion besitzen, können Sie die Meldebescheinigung auch direkt online beantragen. Die Bezahlung kann auch über die Anwendung getätigt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Serviceportals der Stadt Wuppertal.

Serviceportal Wuppertal (Öffnet in einem neuen Tab)



Die Meldebehörde erteilt:

  • einfache Meldebescheinigungen
  • erweiterte Meldebescheinigungen
  • Lebensbescheinigungen
  • Haushaltsbescheinigungen

Antragstellung:

  • persönlich
  • schriftlich (auch per Fax oder Email)
  • auch mit Vollmacht möglich (auch von volljährigen Kindern)-unter Downloads/Links-

Eine Meldebescheinigung kann man ab 16 Jahren selbstständig beantragen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können auch die Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Betreuer) eine Meldebescheinigung beantragen.

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

1. Familienname
2. frühere Namen
3. Vornamen
4. Doktorgrad
5. Ordensname, Künstlername
6. Geburtsdatum und Geburtsort
7. derzeitige Anschriften (ohne Einzugsdatum)


In einer erweiterten Meldebescheinigung können zusätzlich u.a. folgende Daten aufgenommen werden:

1. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder 
2. derzeitige Staatsangehörigkeiten
3. frühere Anschriften (Anschriften in Wuppertal sowie letzte Zuzugs- oder Wegzugsanschrift)
4. Einzugsdatum, Auszugsdatum
5. Familienstand
6. Religionszugehörigkeit 
  

Lebensbescheinigung für die Rente: 

  • bei persönlicher Vorsprache
  • schriftlich oder mit Vollmacht:(hier kann jedoch nur bestätigt werden, dass Sie aktuell gemeldet sind)

Haushaltsbescheinigung:

Eine Haushaltsbescheinigung, oder auch Familienbescheinigung genannt, bestätigt die Familienzugehörigkeit in einem Haushalt (gilt nur für Ehegatten und minderjährige Kinder).

Die Haushaltsbescheinigung für die Kindergeldkasse kann, bei ausländischen Kindern, nur durch das Meldeamt  erfolgen, wenn die Kinder seit der Geburt in Wuppertal wohnen, bzw. aus dem Ausland direkt nach Wuppertal gezogen sind.

Wenn Sie die Angebote des Bürgeramtes nutzen und damit Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Bürgeramt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der ab 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vor der Erhebung personenbezogener Daten sind Sie über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Hierzu stellen wir Ihnen unter Downloads/Links die erforderlichen Datenschutzinformationen zur Verfügung.

 

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