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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Ummeldung in eine Wohnung

Eine Ummeldung erfolgt, wenn Sie innerhalb Wuppertals umziehen.

Beschreibung

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Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich.

Link zur: Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)


Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung ummelden. Eine vorzeitige Ummeldung ist nicht möglich. Wenn Sie innerhalb des Hauses in eine andere Wohnung umziehen, müssen Sie sich nicht ummelden. Die Meldeadresse ändert sich nicht.

Wenn Sie die Angebote des Bürgeramtes nutzen und damit Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Bürgeramt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der ab 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vor der Erhebung personenbezogener Daten sind Sie über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Hierzu stellen wir Ihnen unter Downloads/Links die erforderlichen Datenschutzinformationen zur Verfügung.

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