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Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht worden sind und dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin hierüber eine entsprechende Bescheinigung vorlegen.

Beschreibung

Beschreibung

Aktuelles (Stand Oktober 2023):

Ab Oktober 2023 können die Untersuchungsberechtigungsscheine (UBS) von der jugendlichen Person oder einer sorgeberechtigten Person digital beantragt werden. Über folgenden Link gelangen Sie zur Beantragung:

Beantragung Untersuchungsberechtigungsschein (Öffnet in einem neuen Tab) 

Bitte nutzen Sie zunächst den Weg der digitalen Beantragung. Sollten hierbei Probleme auftreten können Sie natürlich zu den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes bzw. des entsprechenden Bürgerbüros ohne Termin vorsprechen. Die Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt (Öffnet in einem neuen Tab)  

Eine schriftliche bzw. telefonische Beantragung ist nicht möglich! 

Weitere Informationen finden Sie unter "Details".

Details

Links und Downloads

Kontakt

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