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Regenwasser auf Grundstücken: Flächenerhebung zur Berechnung der Abwasserbeseitigungsgebühr

Zur Berechnung der „Abwasserbeseitigungsgebühr Niederschlagswasser“ - kurz Regengeld – werden alle Dachflächen und alle versiegelten Flächen eines Grundstücks von der Stadt Wuppertal erfasst. Da die Erfassung der Flächen Auswirkung auf die Höhe der Abwasserbeseitigungsgebühr Niederschlagswasser haben kann, erhält jeder Eigentümer oder Bevollmächtige hierüber eine Information und die Möglichkeit, Stellung zu den Flächen zu nehmen. Dies ist neuerdings entweder über das interaktive Flächenerfassungssystem der Stadt Wuppertal (VerDIS-Online) oder ganz klassisch mit Hilfe des Flächenerfassungsbogens möglich.

Beschreibung

Beschreibung

Details zur Ermittlung der Flächen:

Die Erhebung der Flächen zur Berechnung des „Regengeldes“, erfolgt auf Grundlage des Liegenschaftskatasters in Kombination mit der Betrachtung von Luftbildern. Mit Hilfe weiterer Informationen wird zusätzlich die Entwässerung dieser Flächen eingeschätzt. Die Abwasserbeseitigungssatzung und die Satzung zur Erhebung von Anschlussbeiträgen, Abwassergebühren bilden die rechtliche Grundlage zu dieser Tätigkeit der Stadt Wuppertal.

Ermittelt werden alle Dachflächen und alle versiegelten Flächen eines Grundstücks. Als Dachflächen gelten hierbei alle bebauten Flächen inklusive der Dachüberstände. Versiegelte Flächen hingegen sind alle Flächen eines Grundstücks, die keine natürliche Erdoberfläche wie Erde oder Wiese haben. Bauausführungen, die die Abflusswirksamkeit reduzieren, wie beispielsweise Gründächer und leicht versiegelte Flächen (Rasengittersteine, Spezialpflaster usw.), werden von der Stadt Wuppertal berücksichtigt. Obwohl dies rechtlich nicht erforderlich ist, werden diese Flächen reduziert für die Gebührenerhebung herangezogen werden.

  

Einsichtnahme und Beteiligung der Eigentümer:

Sie haben Änderungen an den Dach- oder versiegelten Flächen ihres Grundstücks vorgenommen? Die festgestellten Flächen stimmen nicht mit den tatsächlichen Flächen überein? Oder Sie möchten einfach eine Auskunft über die festgestellten Flächen? Kein Problem! Denn als Eigentümer oder Bevollmächtigter sind Sie natürlich berechtigt, Einsicht in die bisher für ihr Grundstück ermittelten Flächen zu nehmen, hierzu Stellung zu nehmen und ggf. Änderungen einzutragen. Dies ist entweder über das interaktive Verfahren VerDIS-Online oder mit Hilfe des Flächenerfassungsbogens möglich. 

VerDIS-Online:

Das Flächenerfassungssystem der Stadt Wuppertal „VerDIS-Online“ bietet den direkten interaktiven Zugriff auf ihre versiegelten Flächen und die Möglichkeit für Sie, Änderungen an Ihren Flächen einzutragen. Der Zugriff auf das interaktive Verfahren VerDIS-Online ist ganz einfach: 
Über den Link „Online-Bestellformular“ gelangen Sie zu unserem Bestellassistenten, mit dem Sie einen Code für den Zugriff auf das interaktive Verfahren anfordern können. 

Analoger Flächenerfassungsbogen:

Selbstverständlich ist es neben dem interaktiven Verfahren VerDIS-Online auch weiterhin möglich per E-Mail, Post oder Telefon einen Flächenerfassungsbogen anzufordern. Auch hier besteht die Möglichkeit, Ihre Änderungen einzutragen und uns diese mitzuteilen.

  

  

Weitergehende Informationen

Pflichten und Beteiligung der Eigentümer:

In Wuppertal ist die Anzahl der Veränderungen an versiegelten Flächen sowie an Dachflächen sehr hoch. Da hinzukommend eine eindeutige Erhebung der Flächen auf der Grundlage von Luftbildern nicht immer möglich ist, wurde bei der Einführung des derzeitigen Gebührenmaßstabs zur Berechnung des „Regengeldes“ entschieden, den Eigentümer eines Grundstücks bei der Erfassung zu beteiligen. In der Satzung zur Erhebung von Anschlussbeiträgen, Abwassergebühren wurde daher festgelegt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, Änderungen an den Flächen mitzuteilen. 

Die Beteiligung sieht so aus, dass die Flächen zunächst durch die Stadt Wuppertal an Hand der ihr vorliegenden Informationen erfasst und eingeschätzt werden. Hierzu gehören das Vorhandensein öffentlicher und teilweise auch privater Kanäle, die Geländeneigung, bereits vorliegende Entwässerungserlaubnisse bzw. Befreiungen von der Anschluss- und Benutzungspflicht. Das Ergebnis der Einschätzung und somit die ermittelten Summen der einzelnen Flächenarten werden dem Eigentümer dann mitgeteilt.

Innerhalb einer Frist von 4 Wochen hat der Eigentümer die Möglichkeit über das o.g. Online-Verfahren, per Mail oder auch Analog Änderungen zu beantragen bevor die Werte zur Veranlagung an das Steueramt weitergegeben werden. Sollte die Frist nicht ausreichen, kann formlos über den unten angegebenen Kontakt eine Fristverlängerung beantragt werden. Erfolgt innerhalb der Frist keine Antwort des Eigentümers, werden die Flächen wie eingeschätzt zur Gebührenveranlagung an das Steueramt weitergegeben.

Werden Änderungen an Flächen nicht mitgeteilt, kann das teuer werden: Wird an Hand von älteren Luftbildern festgestellt, dass die Änderungen schon vor längerer Zeit stattgefunden haben und diese der Stadt Wuppertal nicht mitgeteilt wurden, findet eine rechtlich gesicherte, rückwirkende Heranziehung der Flächen durch das Steueramt statt.

  

Anschluss- und Benutzungspflicht:

Für Grundstücke, die an einer Straße liegen in der ein Kanal gebrauchsfertig verlegt ist, gilt die Anschluss- und Benutzungspflicht. Nach dieser Pflicht sind alle Flächen eines Grundstücks an den Kanal anzuschließen. Befreiungen von dieser Anschlusspflicht sind nur dann möglich, wenn das Grundstück in einem Mischwassergebiet liegt oder wenn für die Herstellung der zum Anschluss notwendigen Grundstücksentwässerungsanlagen ein unverhältnismäßig hoher, nicht zumutbarer Aufwand erforderlich ist. Hierdurch wird die Gemeinschaft der Gebührenzahler gestärkt, denn wenn Gebührenzahler aus Kostengründen die Gemeinschaft aufkündigen, steigen allein deswegen für die verbleibenden Gebührenzahler die Gebühren. Befreiungen von dieser Pflicht können formlos bei dem Eigenbetrieb Wasser und Abwasser Wuppertal beantragt werden.

Leiten Flächen nicht direkt oder indirekt in einen Kanal ein, ist immer ein Nachweis (Gutachten, Rechnung, Fotos usw.) der Entwässerung erforderlich.

Liegt kein Kanal in der Straße ist eine Entwässerungserlaubnis erforderlich. Weitere Informationen hierzu über Links und Downloads.

  

Abwasserbeseitigungsgebühr Niederschlagswasser (Regengeld):

Alle Kosten, die in Zusammenhang mit der Entwässerung des Niederschlagswassers entstehen werden auf alle Quadratmeter, die an eine öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen sind, verteilt. Der so ermittelte Wert wird jährlich vom Rat der Stadt beschlossen und öffentlich bekannt gegeben.

  

Berechtigungen:

Berechtigt, Auskünfte und die Möglichkeit Veränderungen mitzuteilen, sind nur die jeweiligen Eigentümer oder deren Bevollmächtigte. Ist der Bevollmächtigte schon beim Steueramt hinterlegt ist keine erneute Vollmacht erforderlich.

  

Ortstermine:

Das Team Kommunalservice Liegenschaftskataster der Stadt Wuppertal verzichtet in der Regel auf Ortsbesichtigungen zur Betrachtung der versiegelten Flächen und Dachflächen eines Grundstücks. Die damit verbundenen hohen Kosten würden sich in der Umlage auf die Gebühr aller Gebührenzahler niederschlagen. Kann keine Einigung über die Flächen erzielt werden, werden andere Dienststellen der Stadtverwaltung beteiligt, von denen die Entwässerungssituation genauer betrachtet wird.

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Links und Downloads

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