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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Haltverbote

Haltverbote bzw. eingeschränkte Haltverbote sind Verkehrszeichen 283 / 286 und werden von der Abteilung Verkehrslenkung (104.11) genehmigt, sofern diese dauerhaft aufgestellt werden. Handelt es sich nicht um dauerhafte Haltverbote, die im Zusammenhang mit einer Baustelle aufgestellt worden sind, ist hier die Abteilung Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum (104.13) zuständig.

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