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Kanalanschlussbeitrag

Der Kanalanschlussbeitrag wird für ein Grundstück erhoben, sobald es erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen werden kann oder tatsächlich angeschlossen ist.

Beschreibung

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Der Kanalanschlussbeitrag wird durch das Ressort Straßen und Verkehr erhoben. Er wird für die veranlagte Fläche eines Grundstücks nur einmal erhoben.

Mit dem Kanalanschlussbeitrag wird der Investitionsaufwand der Stadt Wuppertal teilweise refinanziert, der ihr für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlagen entsteht.

Die Höhe des Kanalanschlussbeitrags richtet sich nach der Grundstücksfläche und nach der zulässigen Geschossfläche. Für beide Flächen ist in der Abgabensatzung der Stadt Wuppertal jeweils ein Beitragssatz festgesetzt.

Die Beitragspflicht für ein Grundstück entsteht, wenn das Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen anschließen kann oder tatsächlich angeschlossen ist. Die Abgabensatzung der Stadt Wuppertal bestimmt, wann die Möglichkeit für einen Kanalanschluss gegeben ist.

Der Kanalanschlussbeitrag wird durch einen Beitragsbescheid angefordert. Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks ist. Der Beitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf der Klage angefochten werden.

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