Beschreibung
Beschreibung
Nach Abstimmung und Beteiligung der verschiedenen Fachdienststellen (z.B. Polizei, Feuerwehr) wird die beantrage Anordnung zugeleitet. Bei Unterschreitung der Antragsfristen kann eine Bearbeitung nur erfolgen, wenn andere -fristgerecht eingereichte Anträge zurückgestellt werden. In Anlehnung an die städt. Verwaltungsgebühren werden für solche kurzfristigen Antragseingänge Eil- bzw. Expresszuschläge erhoben. (siehe Formular Gebührenordnung). Für die Einrichtung aller Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum gelten die Voraussetzungen des Handlungskonzeptes "Baustellenmanagement/Baustellenkoordinator", d.h. frühstmögliche Beteiligung bereits bei der Planung von Arbeitsstellen bzw. für solche, welche sich auf diese auswirken.