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Parkausweis: City-Ausweis Aue, Barmen und Elberfeld

Wer im City-Bereich der Aue, Barmen oder Elberfeld mit Haupt- oder Nebenwohnsitz amtlich gemeldet ist, kann einen City-Parkausweis beantragen.
Ausführliche Informationen siehe „Beschreibung, Details, Links und Downloads“.

Es können keine neuen Parkausweise für die Bereiche Aue und Barmen ausgegeben werden, da das Kontingent erschöpft ist.
Bestehende City-Ausweise können innerhalb von höchstens 2 Monaten nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden.

Für den Bereich Aue können auch bestehende City-Ausweise aufgrund einer geplanten Großbaumaßnahme maximal bis zum 29.02.2024 befristet verlängert werden. Alternativ kann ab diesem Zeitpunkt ggfs. ein Bewohnerparkausweis für die Zone E8 beantragt werden.

Bei Wegzug aus dem Geltungsbereich ist der Cityparkausweis ungültig und unverzüglich zurückzugeben. Eine Übertragung auf Dritte ist unzulässig.

Parkausweis: City-Ausweis Aue, Barmen und Elberfeld

Beschreibung

Beschreibung

Unter „Links und Downloads“ Auflistung Straßen City-Parken erfahren Sie, ob Sie einen City-Parkausweis beantragen können.

Pro Person wird 1 City-Parkausweis ausgestellt.

Die/der Antragsteller(in) muss über einen Führerschein verfügen.

Das Fahrzeug muss auf die/den Bewohner(in) als Antragsteller(in) zugelassen sein oder nachweislich von ihr/ihm dauernd und privat genutzt werden.

Sind Antragsteller(in) und Halter(in) des Fahrzeuges nicht identisch, wird von der/vom Halter(in) eine unterschriebene  Bestätigung über die dauerhafte und private Nutzung benötigt.

Bei der Nutzungsbestätigung wird unterschieden, ob das Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen ist oder ob es sich um ein Dienst- bzw. Firmenfahrzeug handelt.

Für die private Nutzung eines Dienst- bzw. Firmenfahrzeuges sind zusätzliche Unterlagen erforderlich, die Sie auf dem entsprechenden Formular nachlesen können.

Die beiden Formulare „Nutzungsbestätigung durch Privatperson“ und „Nutzungsbestätigung für Dienst- oder Firmenfahrzeug“ finden Sie unter „Links und Downloads“.

Fahrzeuge mit „LKW-Zulassung“ bzw. rein gewerblich genutzte Fahrzeuge erhalten generell keinen City-Parkausweis.

Auf dem City-Parkausweis können bis zu 2 Kennzeichen eingetragen werden.

Mit dem Parkausweis parken darf immer nur eines der beiden Fahrzeuge.

Die maximale Parkdauer beträgt werktags 24 Stunden.

Sofern Sie die Voraussetzungen noch erfüllen, können Sie Ihren Ausweis frühestens sechs Wochen vor dem Ablauf verlängern.

Der Gültigkeitszeitraum knüpft dabei automatisch an den Ihres bestehenden Ausweises an.

Die Ausstellung des City-Parkausweises kann online über das Serviceportal beantragt werden.

Die Weiterleitung finden Sie unter „Links und Downloads“ Onlineantrag Cityparkausweis

Steht Ihnen das Serviceportal nicht zur Verfügung, stellen Sie Ihren Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg.

parkausweisestadt.wuppertalde

Stadt Wuppertal, Abteilung 104.11, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal

Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Termine werden für eine kurzfristige Kennzeichenänderung oder bei Ersatz des City-Parkausweises aufgrund Verlust vereinbart.

Details

Links und Downloads

Kontakt

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