Beschreibung
Beschreibung
Die Verwendung von privaten Zielen ist in der amtlichen Wegweisung grundsätzlich nicht zulässig. Ist es jedoch notwendig, wegen eines besonders starken auswärtigen Verkehrs und aus Gründen der Verkehrslenkung auf eine privates Ziel hinzuweisen, so ist dies ausnahmsweise nur erlaubt, wenn allgemeine Hinweise, wie z.B. "Industriegebiet Nord", nicht ausreichen. (RWB 2000 ,Ziff. 3.3.2, Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen)