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WuppertalRathaus & Bürgerservice

amtliche Wegweiser

Hinweisschilder für Firmen und amtliche Wegweisung = Verkehrszeichen 432, 434 etc. (BSP: Hinweis Autobahn, Stadtteile, Elberfeld-Zentrum etc.)
müssen durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Über die Notwendigkeit einer Beschilderung zu einer privaten Einrichtung entscheidet das Team-Wegweisung (Vertreter der Verkehrsplanung, Straßenverkehrsbehörde, Direktion Verkehr der Polizei, Wuppertaler Stadtwerke)

Werbeschilder die nicht verkehrlich erforderlich sind und im Bereich der öffentlichen Straße angebracht werden sollen, sind bei dem städtischen Werbevertragspartner der Stadt Wuppertal, Firma Ströer Deutsche Städte Medien (tel. 0202-76924-10), zu beantagen.

Beschreibung

Beschreibung

Die Verwendung von privaten Zielen ist in der amtlichen Wegweisung grundsätzlich nicht zulässig. Ist es jedoch notwendig, wegen eines besonders starken auswärtigen Verkehrs und aus Gründen der Verkehrslenkung auf eine privates Ziel hinzuweisen, so ist dies ausnahmsweise nur erlaubt, wenn allgemeine Hinweise, wie z.B. "Industriegebiet Nord", nicht ausreichen. (RWB 2000 ,Ziff. 3.3.2, Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen)

Details

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