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Die Anfrage kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Erforderlich ist die genaue Lagebezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) ggf. Lageplan.
Gebühren
keine
Hier erhalten Sie Informationen zur Öffentlichkeit von Straßen, Wegen und Plätzen gemäß Straßen- und Wegegesetz Nordrhein Westfalen