Beschreibung
Beschreibung
Vor Durchführung einer Aufgrabung muss ein schriftlicher Antrag gestellt sein (siehe Download/Links). Zum Schutz der öffentlichen Verkehrsfläche ist die Ausführung der Aufgrabung durch einen zugelassenen Straßenbaubetrieb durchzuführen. Zugelassene Straßenbaubetriebe können bei der Handwerkskammer Düsseldorf (siehe Downloads/Links) erfragt werden.
Durch die Beteiligung anderer Fachdienststellen ist eine frühzeitige Beantragung von mind. 3 Wochen erforderlich.
Weiterhin werden straßenbautechnische Auflagen und Bedingungen im Bereich von Erschließungsmaßnahmen, Sondernutzungen, Baugesuchen und Schwertransporten überwacht.