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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Überwachung von Baustellen im Verkehrsraum - Aufgrabungsgenehmigung

Steuerung und Überwachung von Baustellen im Tiefbau (u.a. Aufgrabungen der Versorgungsträger).

Um eine öffentliche Verkehrsfläche z.B. für die Verlegung von Leitungen, Kabeln, Entwässerungsrinnen oder im Zuge von Sanierungsarbeiten an privaten Gebäuden aufzugraben, ist neben der Verkehrsrechtlichen Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde auch eine Aufgrabungsgenehmigung der Stadt erforderlich.

Beschreibung

Beschreibung

Vor Durchführung einer Aufgrabung muss ein schriftlicher Antrag gestellt sein (siehe Download/Links). Zum Schutz der öffentlichen Verkehrsfläche ist die Ausführung der Aufgrabung durch einen zugelassenen Straßenbaubetrieb durchzuführen. Zugelassene Straßenbaubetriebe können bei der Handwerkskammer Düsseldorf (siehe Downloads/Links) erfragt werden.

Durch die Beteiligung anderer Fachdienststellen ist eine frühzeitige Beantragung von mind. 3 Wochen erforderlich.

Weiterhin werden straßenbautechnische Auflagen und Bedingungen im Bereich von Erschließungsmaßnahmen, Sondernutzungen, Baugesuchen und Schwertransporten überwacht.

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