Beschreibung
Beschreibung
Aufgabenbereich - Zentrale Fachstelle für Fachstelle Wohnungsnotfälle - Hilfe in Wohnungsnotfällen - Obdachlosigkeit
Zum Schutz der Bürger*innen aber auch unserer Verantwortung der städtischen Mitarbeiter*innen gegenüber möchten wir dazu beitragen das CORONA Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig möchten wir sicherstellen, dass unser Angebot der Fachstel-le weitgehend aufrechterhalten werden kann. Damit dies gelingen kann, wird der Bereich für Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle Vermeidung und Beseitigung von Obdachlosigkeit Unterbringung in Obdachlosenunterkünfte bis auf weiteres telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung stehen.
Persönliche Vorsprachen sind aber nach vorheriger telef. Terminvereinbarung mit den Mitarbeiter*innen der Fachstelle für Wohnungsnotfälle möglich.
Kontaktdaten:
Postanschrift
Stadt Wuppertal
Ressort 105.34
Hans-Dietrich-Genscher-Platz 1
42283 Wuppertal
In dringenden Notfällen sowie bei Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft nach dem Ordnungsbehördengesetz wenden Sie sich bitte an die Kontaktadresse in der Zeit: Mo - Fr von 8 – 15 Uhr.
Zentrale Email Adresse: FachstelleWohnungsnotfaelleStadt.Wuppertalde
Herr Kerkmann: 563-2743
Frau Quadt: 563-5185
Frau Schweer: 563-5889
Frau Meier: 563-4684
Herr Ranke: 563-2421
Für die getroffenen Maßnahmen bitten wir um Verständnis.
Team Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle
Drohender Wohnungsverlust
- Miete nicht gezahlt
- hohe Schulden
- Mahnung oder fristlose Kündigung durch den Vermieter
- Räumungsklage wurde durch den Vermieter eingereicht
- Gerichtsvollzieher hat den Räumungstermin festgesetzt
Wir helfen Ihnen weiter ...
- bei der Klärung der Ursachen, die zum drohenden Wohnungsverlust geführt haben
- mit Informationen über alle rechtlichen und tatsächlichen Hilfsmöglichkeiten zum Erhalt Ihrer Wohnung und zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit
- bei Verhandlungen mit dem Vermieter mit dem Ziel, das bestehende Mietverhältnis fortzusetzen
- bei der Ordnung Ihrer finanziellen Verhältnisse und der Regulierung Ihrer Schulden
- bei der Sicherstellung künftiger Mietzahlungen
- bei der Wohnraumbeschaffung