Beschreibung
Beschreibung
B Ü R G E R I N F O R M A T I O N
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Schutz der Bürger*innen aber auch unserer Verantwortung der städtischen Mitarbeiter*innen gegenüber, möchten wir dazu beitragen das CORONA Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig möchten wir sicherstellen, dass unser Serviceangebot weitgehend aufrechterhalten werden kann. Damit dies gelingen kann, wird der Bereich für
Wohngeld
bis auf weiteres zunächst telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung stehen.
Von einer persönlichen Vorsprache in der Dienststelle bitten wir abzusehen. Persönliche Vorsprachen sind aber nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit den Mitarbeiter*innen möglich.
Darüber hinaus bitten wir alle Bürger*innen um die Beachtung der 3G-Regel und der Zutritt in das Verwaltungsgebäude ist nur mit FFP2-Maske möglich.
Kontaktdaten:
Postanschrift
Stadt Wuppertal
Ressort 105.36
Hans-Dietrich-Genscher-Platz 1
42283 Wuppertal
Zentrale Email Adresse: wohngeldStadt.Wuppertalde
Über die Telefonnummer des Service-Centers (563-0) werden Sie mit der/dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter*in verbunden.
Unter Downloads und Links finden Sie eine Verlinkung zum Service-Portal mit allen Informationen und Formularen.
Für die getroffenen Maßnahmen bitten wir um Verständnis.
Team Wohngeld
BESCHREIBUNG
Das gilt auch für den Fall, sofern z. B. das Jobcenter die Leistungsbezieher auffordert, für Kinder im Haushalt einen Wohngeldantrag zu stellen. Hier sind dann allerdings auch die Leistungen des Jobcenters durch Vorlage des Bescheides nachzuweisen und im Antrag aufzuführen.
Es gibt nur einen Antragsvordruck der durch ein entsprechendes Kreuz auf der ersten Seite als Erst-, Weiterleistungs- (Verlängerungs-) oder Erhöhungsantrag zu kennzeichnen ist. Es ist in jedem Fall ein neuer Vordruck auszufüllen!
Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt maßgeblich davon ab, wann Sie alle für die Wohngeldberechtigung und -berechnung erforderlichen Angaben und Nachweise bei Ihrer Wohngeldstelle eingereicht haben. Liegen diese dort vollständig vor, sollte je nach Bearbeitungslage in Ihrer Wohngeldstelle Ihr Wohngeldbescheid spätestens nach 6 Wochen zugestellt sein. In etwa zeitgleich mit der Bescheidzustellung erfolgt landesweit einheitlich (zentralisiert) die Auszahlung des Wohngeldes grundsätzlich zu Beginn des Monats (i.d.R. am 1. Werktag) auf Ihr Konto.