Beschreibung
Beschreibung
B Ü R G E R I N F O R M A T I O N
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Schutz der Bürger*innen aber auch unserer Verantwortung der städtischen Mitarbeiter*innen gegenüber, möchten wir dazu beitragen das CORONA Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig möchten wir sicherstellen, dass unser Serviceangebot weitgehend aufrechterhalten werden kann. Damit dies gelingen kann, wird der Bereich für
Wohngeld
bis auf weiteres zunächst telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung stehen.
Von einer persönlichen Vorsprache in der Dienststelle bitten wir abzusehen. Persönliche Vorsprachen sind aber nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit den Mitarbeiter*innen möglich.
Darüber hinaus bitten wir alle Bürger*innen um die Beachtung der 3G-Regel und der Zutritt in das Verwaltungsgebäude ist nur mit FFP2-Maske möglich.
Kontaktdaten:
Postanschrift
Stadt Wuppertal
Ressort 105.36
Hans-Dietrich-Genscher-Platz 1
42283 Wuppertal
Zentrale Email Adresse: wohngeldStadt.Wuppertalde
Über die Telefonnummer des Service-Centers (563-0) werden Sie mit der/dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter*in verbunden.
Antrag und Wohngeldrechner nur noch ausschließlich über das Service-Portal.
Für die getroffenen Maßnahmen bitten wir um Verständnis.
Team Wohngeld
Das gilt auch für den Fall, sofern z. B. die ARGE die Leistungsbezieher auffordert, für Kinder im Haushalt einen Wohngeldantrag zu stellen. Hier sind dann allerdings auch die Leistungen der ARGE durch Vorlage des Bescheides nachzuweisen und im Antrag aufzuführen.
Es gibt nur einen Antragsvordruck der durch ein entsprechendes Kreuz auf der ersten Seite als Erst-, Weiterleistungs- (Verlängerungs-) oder Erhöhungsantrag zu kennzeichnen ist. Es ist in jedem Fall ein neuer Vordruck auszufüllen!
Die Wohngeldbewilligung erfolgt in der Regel zum Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird und die Zahlung erfolgt im Bewilligungszeitraum jeweils zu Beginn des Monats im Voraus.